Superdry-Mitgründer bestreitet Vergewaltigungsvorwürfe vor Gericht
James Holder, Mitbegründer der Modemarke Superdry, bestreitet, eine Frau nach einem Abend in Cheltenham vergewaltigt zu haben. Der 53-Jährige sagte am dritten Verhandlungstag als Zeuge aus und beteuerte, die Begegnung sei einvernehmlich verlaufen und er habe sich ihr niemals aufgezwungen.
Der Vorfall soll sich in den frühen Morgenstunden des 7. Mai 2022 ereignet haben. Holder war am Vorabend mit einem männlichen Freund in Cheltenham unterwegs gewesen, bevor er schließlich in der Wohnung der Frau landete.
Vor Gericht schilderte er, sie hätten etwa 20 bis 25 Minuten lang sexuelle Handlungen vollzogen, bis sie gesagt habe, sie spüre Schmerzen. Laut seiner Aussage endete die Begegnung sofort nach ihrer Bemerkung. Später sei er auf ihrem Bett eingeschlafen und erwacht, als sie wach im Wohnzimmer saß.
Holder bestritt, die Frau zu Oralverkehr gezwungen zu haben, und behauptete, sie habe ihn zuerst geküsst. Zudem wies er jede Verantwortung für Prellungen an ihren Armen zurück und beschrieb sein Verhalten als von einem "beschützenden Instinkt" gegenüber Frauen geprägt.
Die Verhandlung dauert an; weitere Beweise stehen noch aus. Holder hält an seiner Unschuld fest und betont, es habe keinen Übergriff gegeben und alle Kontakte seien einvernehmlich gewesen. Das Gericht wird die Beweislage weiter prüfen, bevor ein Urteil gefällt wird.






