09 June 2026, 12:01

Telegram-Gruppe soll Frauen mit K.-o.-Tropfen vergewaltigt und Taten dokumentiert haben

Bundesregierung hat keine Kenntnisse über 'chemische Unterdrückung'

Telegram-Gruppe soll Frauen mit K.-o.-Tropfen vergewaltigt und Taten dokumentiert haben

Eine Telegram-Gruppe aus acht Männern ist aufgedeckt worden, die Frauen in mehreren deutschen Städten mit Drogen betäubt und vergewaltigt haben sollen. Die Taten wurden in einem privaten Kanal dokumentiert und werfen Fragen nach dem Ausmaß solcher Straftaten auf. Der Fall hat die Debatte über rechtliche Lücken bei der Bekämpfung von „K.-o.-Tropfen“-Verbrechen und digitaler Ausbeutung neu entfacht.

Bundesweite Aufmerksamkeit erhielt das Thema nach dem Fall von Giséle Pelicot, der die Gefahren von Betäubungsmitteln in krimineller Absicht in Deutschland verdeutlichte. Im Mai billigte das Kabinett einen Gesetzentwurf, der härtere Strafen für den Einsatz von betäubenden Substanzen bei Straftaten vorsieht. Dennoch betont die Bundesregierung, dass keine sofortigen Änderungen in der Strafverfolgung solcher Delikte notwendig seien.

Offizielle Statistiken zu solchen Fällen existieren nicht. Das Bundeskriminalamt (BKA) führt keine entsprechenden Erhebungen, und in der Polizeilichen Kriminalstatistik gibt es keine eigene Kategorie für „Sexualstraftaten an betäubten Personen“. Die Linken-Abgeordnete Kathrin Gebel hinterfragte die Regierung zu gezielten Betäubungen und Vergewaltigungen und kritisierte die unzureichenden bestehenden Maßnahmen.

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Im November einigten sich die Justizminister der Länder darauf, die Verbreitung, den Erwerb und Besitz von Vergewaltigungsvideos unter Strafe zu stellen. Allerdings plant die Bundesregierung nicht, Plattformen wie Telegram zu verpflichten, derartige Gruppen proaktiv aufzuspüren. Der Digital Services Act (DSA) verlangt von Betreibern lediglich die Löschung illegaler Inhalte nach einer Meldung.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fordern eine zentrale BKA-Einheit zur Erfassung solcher Straftaten. Die Täter agieren oft länder- und grenzüberschreitend und tauschen sich über Methoden, Bilder und Videos ihrer Taten aus. Derweil soll das Gewaltschutzgesetz, das 2025 in Kraft treten wird, Frauen, die von Gewalt betroffen sind, einen gesetzlichen Anspruch auf Schutz und Beratung garantieren.

Der Fall der Telegram-Gruppe offenbart gravierende Lücken bei der Erfassung und Verhinderung von Drogenmissbrauch im Zusammenhang mit Sexualstraftaten. Zwar zielen neue Gesetze auf schärfere Strafen und die Unterbindung der Video-Verbreitung ab, doch Kritiker fordern mehr Engagement bei der Überwachung digitaler Netzwerke. Das Fehlen offizieller Daten lässt das tatsächliche Ausmaß dieser Straftaten im Dunkeln.

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