Tesla verklagt: Irreführende Öko-Werbung und Datenschutz-Probleme mit Sentry Mode
Hannah RichterTesla verklagt: Irreführende Öko-Werbung und Datenschutz-Probleme mit Sentry Mode
Tesla sieht sich in Deutschland mit einer Klage konfrontiert, die sich auf Vorwürfe wegen irreführender Umweltversprechen und datenschutzrechtlicher Verstöße stützt. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim Landgericht Berlin eine Klage gegen das Unternehmen eingereicht. Im Fokus stehen sowohl Teslas Werbeaussagen zu CO₂-Einsparungen als auch die Überwachungsfunktion "Sentry Mode".
Der vzbv wirft Tesla vor, Verbraucher mit seinen Umweltangaben in die Irre zu führen. In der Werbung für das Model 3 wird etwa ein Ausstoß von "0 g/km" behauptet, was den Eindruck erweckt, der Kauf eines Tesla reduziere direkt die Gesamt-CO₂-Emissionen im Personenverkehr. Die Verbraucherschützer verweisen zudem darauf, dass Tesla 2020 rund 1,6 Milliarden US-Dollar durch den Verkauf von Emissionsgutschriften an andere Automobilhersteller erwirtschaftete – und nicht durch tatsächliche Emissionsreduktionen.
Zudem richtet sich die Klage gegen Teslas "Sentry Mode", eine Funktion, die kontinuierlich die Umgebung des Fahrzeugs aufzeichnet. Der vzbv argumentiert, dass diese Technologie gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt, da sie Passanten filmt und personenbezogene Daten ohne Einwilligung verarbeitet. Die Verbraucherorganisation kommt zu dem Schluss, dass der "Sentry Mode" unter den aktuellen Datenschutzbestimmungen in öffentlichen Räumen nicht rechtmäßig betrieben werden kann.
Die rechtlichen Schritte folgen einer offiziellen Abmahnung, die der vzbv Tesla bereits im Dezember 2021 wegen der Datenschutzrichtlinien aussprach. Da keine Einigung erzielt wurde, hat der Verband den Streit nun vor Gericht gebracht.
Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überprüft hat, ob der "Sentry Mode" den Datenschutzvorgaben entspricht. Verfügbare Quellen thematisieren vor allem die Digitalisierungsbemühungen der Behörde, etwa bei Fahrzeuggulassungs-Apps, liefern jedoch keine Details zu vernetzten Fahrzeugfunktionen wie dem "Sentry Mode".
Sollte das Gericht Tesla in der Sache verurteilen, könnte das Unternehmen gezwungen sein, seine Werbung zu ändern und den "Sentry Mode" in Deutschland zu deaktivieren. Das Urteil könnte zudem Präzedenzfall für die Vermarktung von Umweltvorteilen durch Automobilhersteller sowie den Umgang mit Überwachungsdaten schaffen. Der Prozess läuft derzeit vor dem Landgericht Berlin.






