Upper Leacock Township lockert Regeln für Hühnerhaltung in Wohngebieten
Lina SeidelUpper Leacock Township lockert Regeln für Hühnerhaltung in Wohngebieten
Upper Leacock Township im Lancaster County, Pennsylvania, passt seine Bebauungsvorschriften an, um begrenzte landwirtschaftliche Aktivitäten zu ermöglichen. Die Änderungen erlauben Anwohnern, unter bestimmten Bedingungen eine kleine Anzahl an Geflügel zu halten. Die Behörden haben die vorgeschlagene Verordnung vor der endgültigen Verabschiedung zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Die Anpassung betrifft Abschnitt 210.B.8 der Bebauungsverordnung der Gemeinde. Demnach sind landwirtschaftliche Nutzungen künftig als untergeordnete Nutzung im Mischgebiet (Mixed Use, MU) zulässig – allerdings nur auf Grundstücken mit einem Einfamilienhaus.
Besitzer von Grundstücken zwischen 10.000 und 20.000 Quadratfuß (etwa 930 bis 1.860 Quadratmeter) dürfen bis zu fünf Vögel oder Geflügel in einer Voliere halten. Auf größeren Flächen von 20.000 Quadratfuß bis zu zehn Morgen (etwa 1.860 Quadratmeter bis vier Hektar) sind bis zu zehn Tiere erlaubt. Alle zugelassenen Tiere müssen sicher eingezäunt sein und dürfen ausschließlich von den Bewohnern des Grundstücks genutzt werden.
Verbotene Nutztiere sind unter anderem Hähne – ausgenommen bleiben nur Kutschen- und Wagenpferde. Landwirtschaftliche Nutzungen sind auf Grundstücken unter 10.000 Quadratfuß generell nicht gestattet. Die vollständige Verordnung liegt im Gemeindebüro, im Zeitungsbüro und auf der Webseite der Gemeinde zur Einsicht aus. Gedruckte Exemplare können im Gemeindebüro erworben werden.
Die neuen Regelungen legen klare Grenzen für die Haltung von Geflügel und die Anforderungen an Einzäunungen fest. Interessierte können den vollständigen Entwurf einsehen, bevor die Gemeinde die Änderungen endgültig beschließt. Ziel der Vorschriften ist es, kleinteilige Landwirtschaft mit den bestehenden Bebauungsstandards in Einklang zu bringen.






