05 April 2026, 02:34

Upper Leacock Township verschärft Regeln für Ferienwohnungen und Kurzzeitvermietungen

Bunte Reihe von Häusern mit einem Mietschild, Metallzaun, Topfpflanzen, Mülltonne und Drähten unter einem bewölkten Himmel.

Upper Leacock Township verschärft Regeln für Ferienwohnungen und Kurzzeitvermietungen

Upper Leacock Township im Lancaster County, Pennsylvania, plant Überarbeitung der Vorschriften für Kurzzeitvermietungen

Die Gemeinde Upper Leacock Township im Lancaster County (Pennsylvania) wird in Kürze Änderungen ihrer Bauvorschriften für Kurzzeitvermietungen prüfen. Der Gemeinderat (Board of Supervisors) wird am 16. April 2026 über eine neue Verordnung beraten, die den Betrieb von Unterkünften für Aufenthalte zwischen 36 Stunden und 30 Tagen regeln soll. Aktuell sind in der Gemeinde nur 12 solche Vermietungen legal zugelassen.

Die geplante Verordnung sieht strenge Auflagen für Kurzzeitvermietungen vor. Eigentümer müssen Genehmigungen beantragen, Inspektionen bestehen und Anforderungen wie Parkregelungen, Sicherheitsausstattungen sowie Dokumentationspflichten erfüllen. Zugelassen werden zwei Vermietungsformen: die Vermietung einzelner Schlafzimmer (Specific Bedroom Accommodation) und die Vermietung ganzer Wohneinheiten (Entire Unit Accommodation).

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Kurzzeitvermietungen wären in fünf Bauzonen als Ausnahmegenehmigung möglich. Verstöße könnten mit Sanktionen geahndet werden, darunter die Aussetzung oder der Entzug der Genehmigung. Der vollständige Entwurf liegt zur Einsicht im Gemeindebüro, im Zeitungsverlag und auf der Website der Gemeinde aus. Gegen eine geringe Gebühr können Kopien auch im Rathaus erworben werden.

Nach der Verabschiedung wird die Verordnung beim Lancaster County Law Library hinterlegt.

Die neuen Regeln sollen für mehr Transparenz und Kontrolle bei Kurzzeitvermietungen in Upper Leacock Township sorgen. Eigentümer müssen künftig vorgegebene Verfahren einhalten, um legal operieren zu können. Die endgültige Entscheidung des Gemeinderats am 16. April 2026 wird darüber bestimmen, ob die Änderungen in Kraft treten.

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