19 April 2026, 20:35

US-Gericht erklärt Fischereirat im Golf von Mexiko für teilweise verfassungswidrig

Detailierte Papierkarte des Golfs von Mexiko mit umliegenden geografischen Merkmalen und handgeschriebenen Text zur Bezeichnung von Städten, Dörfern und Ortschaften.

US-Gericht erklärt Fischereirat im Golf von Mexiko für teilweise verfassungswidrig

Ein Bundesberufungsgericht in Louisiana hat entschieden, dass die Mitglieder des Gulf of Mexico Fishery Management Council – des Bewirtschaftungsrats für die Fischerei im Golf von Mexiko – auf verfassungswidrige Weise bestellt wurden. Das Urteil erging am Freitag vom 5. US-Berufungsgericht in New Orleans. Dennoch hob das Gericht nicht den zentralen Plan zur Begrenzung des Fangs von Großem Bernsteinfisch (Greater Amberjack) auf.

Der Rat operiert auf Grundlage des Magnuson-Stevens-Fischereierhaltungs- und -bewirtschaftungsgesetzes und ist eine von acht regionalen Organisationen, die für die Entwicklung von Fischereivorschriften zum Schutz der marinen Bestände zuständig sind. Berufsfischer hatten die Rechtmäßigkeit des Gremiums angefochten und argumentiert, seine Struktur verstoße gegen die Verfassung.

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Das Berufungsgericht gab den Klägern insoweit recht, als es die Bestellungspraxis der Ratsmitglieder für fehlerhaft erklärte. Allerdings sah es darin keinen Grund, die Empfehlung zur Reduzierung der Fangmengen für den Großen Bernsteinfisch infrage zu stellen. Die Entscheidung bedeutet, dass die Fangbeschränkungen trotz des verfassungswidrigen Auswahlverfahrens vorerst bestehen bleiben.

Das Urteil stellt für die klagenden Fischer einen Teilerfolg dar: Zwar erkannte das Gericht ihre Bedenken an, erklärte die bestehenden Bewirtschaftungspläne des Rates jedoch nicht für ungültig.

Die Fangbeschränkungen für den Großen Bernsteinfisch bleiben damit vorerst unverändert. Gleichzeitig wirft das Urteil Fragen auf, wie künftige Ratsmitglieder bestellt werden sollen. Der Fall könnte weitere rechtliche oder gesetzgeberische Schritte nach sich ziehen, um die verfassungsrechtlichen Bedenken auszuräumen.

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