Zuzwil erhält grünes Licht für neuen Zonenplan und Bauvorschriften ab 2026
Mila VoigtZuzwil erhält grünes Licht für neuen Zonenplan und Bauvorschriften ab 2026
Zuzwils überarbeiteter Zonenplan und die neuen Bauvorschriften haben die endgültige Genehmigung der kantonalen Behörden erhalten. Der Gemeinderat hat die verbleibenden Einsprechenden nun über den Beschluss informiert und die Entscheidungen zu ihren Bedenken dargelegt. Trotz dieses Fortschritts bleibt die Möglichkeit für weitere Beschwerden gegen die neuen Regelungen bestehen.
Die Änderungen folgen auf eine fakultative Referendumsfrist zu Beginn dieses Jahres, während der keine entsprechende Volksinitiative von den Einwohnerinnen und Einwohnern eingereicht wurde. Das Verfahren begann mit einer öffentlichen Abstimmung, die vom 25. April 2025 bis zum 4. Juni 2025 stattfand. Die Bevölkerung hatte dabei die Gelegenheit, den vorgeschlagenen Zonenplan und die Bauvorschriften anzufechten, doch es kam zu keiner Referendumsinitiative. Anschliessend erteilte das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) die Genehmigung – wenn auch mit bestimmten Auflagen.
Zu den zentralen Einschränkungen der neuen Vorschriften gehört ein Verbot pauschaler Ausnahmen für die Freihaltung von Sichtachsen. Zudem müssen Randstreifen – die Flächen zwischen Grundstücksgrenzen und Gebäudewänden – festgelegte Anforderungen erfüllen. Die Regelungen präzisieren ausserdem, dass nur der Bund invasive Pflanzenarten verbieten darf, was der Gemeinde untersagt, eigene lokale Beschränkungen für Neophyten einzuführen. Eine weitere klare Bestimmung sichert zu, dass das Gelände der ARA (Abfall- und Recyclinganlage) seinem ursprünglichen Zweck erhalten bleibt und eine Umnutzung verhindert wird.
Der Gemeinderat hat alle verbleibenden Einsprechenden nun über den endgültigen Entscheid informiert. Dazu gehören die Stellungnahmen des Rates zu den Einwänden sowie die offizielle Genehmigungsmitteilung des AREG. Obwohl die Umsetzung des Plans vorgesehen ist, bleibt Unzufriedenen weiterhin die Möglichkeit, gegen den Beschluss Beschwerde einzureichen.
Die Inkraftsetzung des neuen Nutzungsplans sowie der Zonenreglementierung ist auf den 1. Juli 2026 datiert. Ab diesem Zeitpunkt gelten die überarbeiteten Vorschriften offiziell in der gesamten Gemeinde Zuzwil. Der aktualisierte Zonenplan und die neuen Bauvorschriften treten am 1. Juli 2026 in Kraft – sofern weitere Beschwerden den Zeitplan nicht ändern. Der Beschluss des Gemeinderats folgt einem strukturierten Prozess aus öffentlicher Anhörung, regulatorischer Prüfung und kantonaler Genehmigung. Die Bevölkerung und weiteren Akteure warten nun auf die endgültige Einführung des neuen Raumplanungsrahmens.






