Apotheker kämpft gegen 10.000-Euro-Rückforderung wegen fehlender Chargennummern
Hannah RichterApotheker kämpft gegen 10.000-Euro-Rückforderung wegen fehlender Chargennummern
Eine Apotheke in Rheinland-Pfalz sieht sich mit Forderungen zur Rückzahlung von knapp 10.000 Euro konfrontiert, nachdem Krankenkassen fehlende Chargennummern auf Rezepten beanstandet hatten. Dr. Eyas Dayyoub, Inhaber der Seebach-Apotheke in Westhofen, erhielt Rückforderungsbescheide für zwei teure Medikamente – Imraldi und Pemazyre –, die bis Februar 2025 zurückreichen. Er hat nun Widerspruch eingelegt und ist bereit, die Entscheidung notfalls gerichtlich anzufechten.
Ausgelöst wurde der Fall, als die landwirtschaftliche Krankenkasse über den Dienstleister Spektrum K Ende vergangenen Jahres mehrere Rückforderungsbescheide verschickte. Als Begründung wurde das Fehlen patientenbezogener Chargennummern auf elektronischen Rezepten genannt – eine gesetzliche Pflicht für bestimmte Arzneimittel. Dayyoub vermutet, dass entweder ein Mitarbeiterfehler oder ein technisches Problem für die Unterlassung verantwortlich ist.
Etwa 30 Apotheken in Rheinland-Pfalz sind mit ähnlichen Forderungen konfrontiert. Ein standardisierter Widerspruch wird vorbereitet, um die Ansprüche anzufechten. Gleichzeitig zeigen Berichte vom März 2026, dass bundesweit rund 1.200 weitere Apotheken von identischen Rückforderungen für dieselben Medikamente betroffen sind – nach über 500 Fällen im Vorjahr.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hält die Abzüge für unbegründet. Die Krankenkassen erlitten keinen finanziellen Schaden, und die Arzneimittelsicherheit sei durch die fehlenden Daten nicht beeinträchtigt, argumentiert der Verband.
Streitpunkt ist, ob Rückforderungen rechtlich zulässig sind, wenn weder ein Schaden noch ein finanzieller Verlust entsteht. Dayyoubs Fall könnte Präzedenzcharakter für die Hunderten weiteren Apotheken haben, die mit ähnlichen Forderungen konfrontiert sind. Derzeit bleibt die strittige Summe von 10.000 Euro rechtlich angefochten.






