Bayrisches Testzentrum muss 95.000 Euro wegen ungültiger Speicheltests zurückzahlen
Lina SeidelBayrisches Testzentrum muss 95.000 Euro wegen ungültiger Speicheltests zurückzahlen
Ein COVID-19-Testzentrum in Bayern muss 95.000 Euro zurückzahlen, nachdem es nicht zugelassene Speicheltests eingesetzt hatte. Die Einrichtung, die im Dezember 2021 ihren Betrieb aufnahm, erhielt vier Monate lang Zahlungen, bevor die Behörden das Problem erkannten. Ein Gericht hat nun die Entscheidung bestätigt, den vollen Betrag zurückzufordern.
Das Zentrum hatte Ende 2021 in Dachau unter Vertrag des örtlichen Landratsamts seine Arbeit aufgenommen. Bis März 2022 war es offiziell bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) registriert. Dennoch setzte es weiterhin auf Speichel-Schnelltests, obwohl diese aufgrund von Bedenken hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit bereits ausliefen.
Im August 2023 widerrief die KV den Bewilligungsbescheid und setzte sämtliche Servicegebühren sowie Materialkosten auf null. Der Betreiber wurde aufgefordert, die gesamten 95.000 Euro an Erstattungen zurückzuzahlen – begründet mit unzureichender Dokumentation und der Verwendung eines nicht zugelassenen Tests. Das Zentrum hatte zuvor zugesagt, sich an die Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV-LE) zu halten, doch der eingesetzte Speicheltest entsprach diesen Vorgaben nicht.
Die Betreiberin zog vor das Verwaltungsgericht München und argumentierte, ihr sei nicht bewusst gewesen, dass der Test ungültig sei. Sie berief sich auf Zusicherungen des Lieferanten sowie eigene Recherchen. Das Gericht wies die Klage jedoch ab und urteilte, dass die Verwendung eines nicht genehmigten Produkts unabhängig von der Absicht unzulässig sei. Zudem bestätigte es, dass die KV gesetzlich verpflichtet war, den vollen Betrag zurückzufordern.
Dieser Fall erinnert an einen ähnlichen Vorfall im Jahr 2022, als ein anderes bayerisches Testzentrum zur Rückzahlung von 95.000 Euro verurteilt wurde, weil es nach September 2021 nicht zugelassene Speicheltests verwendet hatte. Ob weitere Ermittlungen oder Sanktionen gegen andere Teststellen in Deutschland laufen, ist derzeit nicht bekannt.
Mit dem Urteil muss die Betreiberin nun die vollen 95.000 Euro zurückerstatten. Die Entscheidung unterstreicht, dass nur zugelassene Tests erstattungsfähig sind – selbst wenn Anbieter in gutem Glauben handeln. Weitere Berufungen in diesem Fall werden nicht erwartet.






