16 March 2026, 00:59

Belarus: Spitzenverdiener konzentrieren sich in Minsk – neue Steuerdaten 2025

Ein detaillierter alter Stadtplan von Minsk, Weißrussland, der Straßen, Gebäude, Sehenswürdigkeiten und Text enthält, der Informationen über die Bevölkerung, den Standort und die Geschichte der Stadt bereitstellt.

Belarus: Spitzenverdiener konzentrieren sich in Minsk – neue Steuerdaten 2025

Belarus hat erste vorläufige Zahlen zu den Einkommenssteuererklärungen für das Jahr 2025 veröffentlicht, die eine deutliche Konzentration von Spitzenverdienern in der Hauptstadt zeigen. Bis zum 9. März wurden knapp 20.000 Steuererklärungen eingereicht; die endgültige Zahl dürfte sich voraussichtlich auf 45.000 bis 50.000 belaufen. Die Daten verdeutlichen zudem einen starken Zusammenhang zwischen Auslandseinkünften und deklarierten Einkommen von über 200.000 Rubel.

Laut Angaben der Steuerbehörde lag das höchste deklarierte Einkommen für 2025 – Stand Anfang März – bei über 10 Millionen Rubel. Dieser Betrag stammte vor allem aus Dividenden einer belarussischen Firma. Auf Einkünfte aus Beschäftigung, Dividenden und Erträge aus zivilrechtlichen Verträgen wurde ein Steuersatz von 25 Prozent erhoben.

Die Zahlen des Vorjahres zeigten, dass etwa 75 Prozent der Steuerpflichtigen mit Einkommen von über 200.000 Rubel in Minsk oder der umliegenden Region lebten. Für das Jahr 2023 liegen jedoch keine vergleichbaren Daten vor, sodass regionale Trends für dieses Jahr unklar bleiben.

Auslandseinkünfte spielten bei den Deklarationen eine zentrale Rolle: Mehr als 60 Prozent der Erklärungen mit hohen Einkommen wiesen Gelder aus dem Ausland auf. Der Großteil dieser ausländischen Einkünfte stammte aus anderen GUS-Staaten. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen für 2025 endet am 31. März 2026, die Steuerzahlungen sind bis zum 1. Juni 2026 fällig.

Die vorläufigen Zahlen deuten auf eine anhaltende Konzentration von Vermögen in Minsk hin. Da die Abgabefrist noch läuft, wird erwartet, dass die Gesamtzahl der Erklärungen deutlich steigen wird. Die Steuerbehörde geht davon aus, dass der Großteil der Einreichungen Auslandseinkünfte betrifft – insbesondere aus den Nachbarstaaten der GUS.

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