Niedersachsen führt einheitlichen Vertrag für Praxisbedarf in Apotheken ein
Hannah RichterNiedersachsen führt einheitlichen Vertrag für Praxisbedarf in Apotheken ein
Neuer landesweiter Vertrag in Niedersachsen verändert die Arzneimittelversorgung für Arztpraxen
Ein neues flächendeckendes Abkommen in Niedersachsen wird die Art und Weise verändern, wie Apotheken Ärzte mit Praxisbedarf versorgen. Die Vereinbarung, die zwischen dem Landesapothekerverband (LAV) und den Krankenkassen unterzeichnet wurde, tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Sie ersetzt ältere, zersplitterte Verträge durch ein einheitliches, standardisiertes System.
Die bisherigen Regelungen für die Lieferung von Praxisbedarf – darunter Medikamente, Impfstoffe und Verbandsmaterialien, die bei Behandlungen oder Notfällen eingesetzt werden – liefen am 31. Dezember 2025 aus. Nach der Kündigung dieser Verträge durch den LAV folgten monatelange Verhandlungen, um eine Versorgungslücke zu vermeiden. Zudem wurde eine Friedenspflicht zweimal verlängert – zunächst bis zum 31. März und später bis zum 30. Juni –, um die kontinuierliche Belieferung zu sichern.
Der neue Vertrag führt erstmals einheitliche Prioritätsregeln für die Abgabe von Fertigarzneimitteln im Praxisbedarf ein. Zudem vereinfacht er bürokratische Abläufe und soll das System effizienter und kostengünstiger gestalten. Apotheken erhalten angepasste Vergütungen für Impfstofflieferungen, beginnend bei 80 Cent pro Dosis, die auf einen Euro steigen, sobald bestimmte Ziele erreicht werden.
Jede Apotheke in Niedersachsen, die Ärzte beliefert, muss sich an die neuen Bedingungen halten. Zwar ist die genaue Zahl der betroffenen Apotheken noch unklar, doch der Vertrag gilt für alle Anbieter im Land.
Das einheitliche Abkommen tritt am 1. Juli in Kraft und ersetzt veraltete Regelungen durch ein modernes, zuverlässiges Rahmenwerk. Es garantiert landesweit konsistente Standards für die Versorgung mit Praxisbedarf. Apotheken und Ärzte arbeiten künftig nach denselben Vorgaben – mit klareren Prozessen und angepassten Vergütungen für Impfstofflieferungen.
Neue Impfstoff-Lieferungs-Rückerstattungsstufen enthüllt
Der aktualisierte Vertrag führt ein gestaffeltes Rückerstattungssystem für Impfstofflieferungen an Arztpraxen ein. Die vorherigen Sätze betrugen 40 Cent pro Dosis, wobei die neue Vereinbarung dies zunächst auf 80 Cent und 1 Euro bei Erreichen bestimmter Ziele erhöht. Diese Änderung spiegelt verbesserte finanzielle Anreize für Apotheken wider, die Ärzten Impfstoffe liefern.