Berlin beschließt umstrittenes Sozialisierungsgesetz – doch die Umsetzung bleibt ungewiss
Mila VoigtBerlin beschließt umstrittenes Sozialisierungsgesetz – doch die Umsetzung bleibt ungewiss
Berlins Abgeordnetenhaus beschließt neues Sozialisierungsrahmengesetz
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Sozialisierungsrahmengesetz verabschiedet. Der von der schwarz-roten Koalition getragene Beschluss regelt die Überführung privater Vermögenswerte in gemeinwirtschaftliches Eigentum. Allerdings tritt das Gesetz erst in zwei Jahren in Kraft – und muss zuvor einer juristischen Prüfung standhalten.
Das Gesetz ermöglicht es dem Land, unter strengen Auflagen "Grund und Boden, natürliche Ressourcen sowie Produktionsmittel" zu übernehmen. Jede Vergesellschaftung muss dem Gemeinwohl dienen und einen breiten Zugang zu essenziellen Gütern und Dienstleistungen sichern. Denkbar wären etwa Energieversorger oder Krankenhäuser, konkrete Fälle stehen jedoch noch nicht fest.
Sozialisierungen müssen verhältnismäßig sein und mit angemessener Entschädigung einhergehen. Die Koalition hat zudem vereinbart, den Gesetzesentwurf vor der Umsetzung dem Verfassungsgerichtshof zur Prüfung vorzulegen. Dies folgt auf Verzögerungen bei einem 2021 per Volksentscheid beschlossenen Gesetz, das wegen rechtlicher Klagen und Finanzierungsproblemen nie umgesetzt wurde.
Bis März 2026 war in Berlin noch kein Unternehmen oder keine Einrichtung offiziell auf eine mögliche Überführung geprüft worden. Der frühere Rahmen von 2021 scheiterte trotz öffentlicher Unterstützung an ungelösten gerichtlichen Hürden und fehlenden finanziellen Mitteln.
Das neue Gesetz skizziert zwar ein Verfahren, um Schlüsselressourcen in öffentliche Hand zu überführen – doch seine praktische Wirkung bleibt ungewiss. Angesichts der zweijährigen Frist und der verpflichtenden Gerichtsprüfung hängt die Umsetzung von der rechtlichen Zulassung und den verfügbaren Haushaltsmitteln ab. Bis dahin sind keine unmittelbaren Vergesellschaftungen geplant.