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Eine Konferenzszene mit Menschen an Tischen, einer stehenden Person auf der linken Seite und Vorhängen auf beiden Seiten, mit Gläsern und Flaschen auf den Tischen.

Berliner Senat zeigt keine Eile beim Verbot der AfD

Berliner Senat zeigt keine Eile bei AfD-Verbot

Ankündigung Im Bundesrat könnte der Berliner Senat ein Verbot der AfD anstoßen. Doch die Landesregierung zögert. Ein Beschluss des Abgeordnetenhauses hatte zuvor Hoffnung geweckt.

Artikeltext Der Berliner Senat prüft vorsichtig, ob ein Verbot der rechtsextremen AfD angestrebt werden soll. Ein solcher Schritt erfordert handfeste Beweise für die Verfassungsfeindlichkeit der Partei. Offizielle Stellen betonen, dass in einer so schwerwiegenden Angelegenheit Genauigkeit Vorrang vor Schnelligkeit habe.

Die Debatte entstand nach einem Antrag des Abgeordnetenhauses, doch die Meinungen darüber, wie es weitergehen soll, gehen weit auseinander. Während einige Fraktionen auf rasches Handeln drängen, sind andere unsicher, welche rechtlichen und politischen Schritte notwendig wären.

Ein Parteiverbot in Deutschland kann nur vom Bundesverfassungsgericht verhängt werden. Antragsberechtigt sind die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat. Berlins Einfluss beschränkt sich auf den Bundesrat, wo eine Mehrheit der Länder ein solches Vorhaben unterstützen müsste.

Der Senat hat sich noch nicht darauf festgelegt, selbst eine Initiative für ein Verbot einzuleiten. Behörden räumen ein, dass unklar sei, welche konkreten Beweise die Verfassungsfeindlichkeit der AfD – ein juristischer Begriff für die Ablehnung der verfassungsmäßigen Ordnung – nachweisen könnten. Die Einstufung der Partei als rechtsextrem durch den Verfassungsschutz reicht allein nicht aus.

Um die rechtliche Hürde zu nehmen, müssten Behörden dokumentierte Belege vorlegen, dass Ziele oder Methoden der AfD gegen die Verfassung verstoßen. Dazu könnten Pläne gehören, die Demokratie zu untergraben, Grundrechte einzuschränken oder illegale Überwachung einzusetzen. Erfordert würden zuverlässige Geheimdienstinformationen, abgefangene Kommunikation, interne Parteidokumente und nachweisbare Verbindungen zu extremistischen Gruppen. Eine juristische Fachanalyse müsste anschließend klären, ob diese Fakten den verfassungsrechtlichen Maßstäben entsprechen.

Die Zurückhaltung des Senats spiegelt tiefere Uneinigkeit wider. SPD- und CDU-Fraktionen deuten den Beschluss des Abgeordnetenhauses unterschiedlich. Einige fordern schnelles Handeln, andere mahnen zur Vorsicht und warnen, dass mangelnde Beweise eine mögliche Klage schwächen könnten.

Derzeit geht der Berliner Senat den Weg der behutsamen Abwägung. Ohne klare, dokumentierte Nachweise für verfassungswidrige Absichten der AfD bleibt ein Verbot unwahrscheinlich. Zudem hinge der Prozess von der Unterstützung anderer Länder im Bundesrat ab – was kurzfristige Schritte ohnehin unwahrscheinlich macht.