Brandenburg entlässt Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungstreue
Mila VoigtBrandenburg entlässt Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungstreue
Zwei Polizeianwärter in Brandenburg sind rechtmäßig aus dem Dienst entlassen worden, nachdem schwerwiegende Zweifel an ihrer Loyalität zum deutschen Grundgesetz aufkamen. Die Entscheidung folgt einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das ihre Entlassung aus der Ausbildung bestätigte.
Die Polizeiakademie Brandenburg hatte die beiden Anwärter zunächst auf Grundlage von Berichten von Ausbildern und Kollegen entlassen. Zeugen sagten aus, dass die Männer Äußerungen getätigt hätten, die mit den demokratischen Werten Deutschlands nicht vereinbar seien. Nach Beamtenrecht reichen bereits begründete Zweifel an der Verfassungstreue einer Person für eine Entlassung aus.
Die Anwärter legten gegen die Entscheidung Widerspruch ein, doch das Oberverwaltungsgericht wies ihre Klagen ab. Das Urteil unterstrich, dass die Loyalität zur Verfassung eine grundlegende Voraussetzung für alle Beamten ist. Als Angestellte auf Probe konnten sie jederzeit entlassen werden, falls sie als ungeeignet für den Dienst eingestuft wurden.
Die Gerichtsentscheidung ist nun rechtskräftig, den ehemaligen Anwärtern stehen keine weiteren Rechtsmittel mehr zur Verfügung. Der Fall festigt den Grundsatz, dass Beamte die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands aktiv verteidigen und ihr verbindlich verpflichtet sein müssen.
Die Entlassung der beiden Anwärter setzt ein deutliches Zeichen für die Verfassungstreue in öffentlichen Ämtern. Künftige Fälle mit ähnlichen Vorwürfen werden voraussichtlich nach derselben Rechtsauffassung behandelt. Das Urteil schließt die Angelegenheit ab und lässt keinen Raum für weitere Anfechtungen.






