Brandenburg plant Neutralitätsgesetz: Keine religiösen Symbole für Richter und Staatsanwälte
Lina SeidelBrandenburg plant Neutralitätsgesetz: Keine religiösen Symbole für Richter und Staatsanwälte
Brandenburg plant Neutralitätsgesetz: Richter und Staatsanwälte sollen religiöse und politische Symbole im Gericht verbieten
In Brandenburg soll ein Neutralitätsgesetz eingeführt werden, das Richtern und Staatsanwälten das Tragen religiöser oder politischer Symbole während Gerichtsverhandlungen untersagt. Betroffen wären unter anderem Kopftücher, Kippas und Kreuze. Die Verantwortlichen begründen den Vorstoß damit, dass das Vertrauen in eine unparteiische Justiz gestärkt werden solle.
Die rot-schwarze Koalitionsregierung des Landes hat sich auf die Maßnahme geeinigt, die nun Teil des Koalitionsvertrags ist. Das Potsdamer Justizministerium berief sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020, wonach sichtbare religiöse Symbole das öffentliche Vertrauen in faire Prozesse untergraben könnten. Das Gericht hatte zuvor entschieden, dass solche Zeichen den Anschein von Befangenheit bei richterlichen Entscheidungen erwecken könnten.
Stephan Kirschnick, Vorsitzender des Brandenburgischen Richterbundes, unterstützt den Entwurf. Er schlug zudem vor, das Verbot auf Laienrichter auszuweiten, falls diese in Verhandlungen religiöse Symbole – etwa in Form von Tattoos – zeigen. Kirschnick verwies auf einen Fall im Land, in dem eine Referendarin ein Kopftuch im Gericht tragen wollte und stattdessen einer Aufsichtsstaatsanwältin zugewiesen wurde.
In Deutschland gibt es seit Langem Debatten über religiöse Symbole im öffentlichen Dienst, insbesondere bei muslimischen Lehrerinnen und Richterinnen. Das Brandenburgische Gesetz zielt darauf ab, sicherzustellen, dass juristische Entscheidungen frei von persönlichem religiösem oder politischem Einfluss wirken. Wann der Gesetzesentwurf finalisiert wird, steht jedoch noch nicht fest.
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, müssten Richter und Staatsanwälte während ihrer Tätigkeit auf Kleidung oder Symbole verzichten, die mit Glaubensbekenntnissen oder politischen Überzeugungen in Verbindung stehen. Die Regelung spiegelt die bundesweite Diskussion wider, wie religiöse Freiheitsrechte mit dem Prinzip der staatlichen Neutralität in Einklang zu bringen sind. Die endgültige Entscheidung hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren in Brandenburg ab.






