10 April 2026, 12:01

Bundesgerichtshof entscheidet über Winterdienstverträge – Dienst- oder Werkvertrag?

Schwarzes und weißes Foto einer schneebedeckten Stadtstraße mit Fahrzeugen, Polen, Laternen, Gebäuden, Bäumen, einem Zaun und Text am unteren Rand.

Bundesgerichtshof entscheidet über Winterdienstverträge – Dienst- oder Werkvertrag?

Ein langjähriger juristischer Streit über Winterdienstverträge landet nun vor dem Bundesgerichtshof. Das höchste deutsche Zivilgericht muss entscheiden, ob solche Verträge einheitlich als Dienst- oder Werkverträge einzustufen sind. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen haben – etwa für die Handhabung von Mängeln und Zahlungsstreitigkeiten zwischen Kunden und Anbietern.

Jahre lang hatten Kunden kaum Handlungsmöglichkeiten, wenn Winterdienstfirmen Schnee oder Eis nicht ordnungsgemäß räumten. Traditionell stuften Gerichte diese Verträge als Dienstverträge ein, was bedeutete: Selbst bei unzureichender Leistung mussten Kunden den vollen Preis zahlen. Richter argumentierten, die Firmen hätten lediglich die Pflicht, Wetterlagen zu beobachten und entsprechend zu handeln – eine Begründung, die die Einordnung als Dienstvertrag rechtfertigte.

In der Praxis konnten Kunden zwar theoretisch den Vertrag kündigen, doch ein Wechsel des Anbieters mitten im Winter gestaltete sich schwierig. Ihr Hauptanliegen war stets, sichere und geräumte Flächen zu gewährleisten, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Doch der Nachweis von Vertragsverstößen war kompliziert – viele zahlten trotz schlechter Leistung einfach weiter.

In jüngerer Zeit tendieren untere Instanzen jedoch dazu, Winterdienstverträge als Werkverträge einzustufen. Diese Einordnung würde Kunden ermöglichen, bei mangelhafter Leistung die Zahlungen zu kürzen. Große Anbieter integrieren oft Klauseln in ihre Verträge, die ihnen das Nachbessern von Mängeln erlauben – ein weiteres Indiz für ein werkvertragliches Verhältnis.

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Der Berliner Rechtsanwalt Christian Klie betont, dass Kunden künftig schriftlich auf Mängel hinweisen sollten. Eine lückenlose Dokumentation könnte entscheidend werden, falls der Bundesgerichtshof eine strengere Vertragsdurchsetzung beschließt.

Die Entscheidung des BGH wird zeigen, ob Kunden künftig stärker das Recht erhalten, bei unzureichendem Winterdienst Zahlungen zurückzuhalten. Bei einer Einstufung als Werkvertrag stünde die Branche vor größerer Haftung für nicht geräumte Flächen. Das Urteil könnte zudem Auswirkungen auf die Gestaltung und Durchsetzung solcher Verträge in kommenden Wintern haben.

Quelle