24 April 2026, 22:01

Bundestag hebt Immunität von AfD-Politiker Gnauck erneut auf – Disziplinarverfahren geht weiter

Plakat eines Mannes in deutscher Militäruniform mit einem Glas Bier in der Hand und dem Text "Deutscher".

Bundestag hebt Immunität von AfD-Politiker Gnauck erneut auf – Disziplinarverfahren geht weiter

Der Bundestag hat die parlamentarische Immunität des AfD-Abgeordneten Hannes Gnauck erneut aufgehoben. Diese Entscheidung ermöglicht die Wiederaufnahme des militärischen Disziplinarverfahrens gegen ihn. Gnauck sieht sich Vorwürfen wegen seiner Aktivitäten in sozialen Medien in Verbindung mit seiner früheren Parteifunktion ausgesetzt.

Die jüngste Abstimmung ist bereits das zweite Mal, dass seine Immunität in diesem Fall außer Kraft gesetzt wurde.

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Gnauck, ein ehemaliger Berufssoldat der Bundeswehr, diente von 2014 bis 2021 und erreichte den Dienstgrad eines Oberfeldwebels. Seine rechtlichen Probleme begannen, nachdem die Staatsanwaltschaft seine Tätigkeit als Sprecher und Botschafter der Jungen Alternative (JA), der Jugendorganisation der AfD, untersucht hatte. Die Gruppe war zeitweise als rechtsextrem eingestuft worden, bevor diese Einordnung später zurückgenommen wurde.

Im Juni 2024 hatte das Truppendienstgericht Nord den Fall zunächst abgewiesen. Das Militär legte jedoch Berufung ein, woraufhin der Bundestag im Mai 2024 erstmals für die Aufhebung von Gnaucks Immunität stimmte. Die aktuelle Entscheidung von 2025 setzt das Disziplinarverfahren nun erneut in Gang.

Gnauck bestreitet jede Schuld und setzt sich für eine Einstellung des Verfahrens ein. Er argumentiert, dass das Liken von Social-Media-Beiträgen seiner Partei und deren Politiker nicht als Dienstvergehen gewertet werden dürfe. Sein Anwaltsteam stellt zudem die Zulässigkeit des weiteren Vorgehens des Militärs infrage.

Die einstimmige Entscheidung des Bundestags ebnet dem Militär den Weg für die Fortführung der Ermittlungen. Gnauck bleibt entschlossen, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen, und beharrt darauf, dass sein Handeln rechtmäßig war. Das Ergebnis des Verfahrens wird zeigen, ob ihm weitere Konsequenzen aus seiner Zeit bei der Bundeswehr drohen.

Quelle