31 May 2026, 20:01

DB-Chef warnt vor Bevorzugung von Italo im deutschen Fernverkehr

DB InfraGO warnt vor Sonderregeln für Italo im Fernverkehr

DB-Chef warnt vor Bevorzugung von Italo im deutschen Fernverkehr

Der Vorstandsvorsitzende der DB InfraGO hat vor einer Bevorzugung des italienischen Bahnbetreibers Italo auf dem deutschen Fernverkehrsmarkt gewarnt. Philipp Nagl bezeichnete Vorschläge für eine kurzfristige „Neueinsteiger-Klausel“ als rechtlich riskant. Er betonte, dass ein solcher Schritt langwierige Gerichtsverfahren auslösen und die Branche destabilisieren könnte.

Nagl kritisierte Pläne, Italo ab 2028 günstigere Trassenzugangsbedingungen einzuräumen. Dies könnte seiner Ansicht nach zu Klagen führen, die die aktuellen Regelungen innerhalb von 18 Monaten kippen könnten. Gerichte könnten sie als nicht konform mit EU-Recht einstufe.

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Die alten mehrjährigen Rahmenverträge von 2017 waren aufgrund ihrer Komplexität und rechtlichen Unklarheiten abgeschafft worden. Eine neue verbindliche EU-Kapazitätsverordnung tritt erst 2031 in Kraft, was eine regulatorische Lücke hinterlässt. Nagl warnte, dass Ausnahmen in dieser Phase extreme Unsicherheit für alle Bahnunternehmen schaffen würden.

Trotz seiner Bedenken bleibt Nagl optimistisch, was den Wettbewerb im Fernverkehr angeht. Als Infrastrukturunternehmen habe man keine Präferenz dafür, welche Züge fahren – entscheidend sei nur, dass der Wettbewerb fair funktioniere, so Nagl. Zudem betonte er, dass mehr Konkurrenz letztlich den Fahrgästen zugutekomme.

Nagls größte Sorge sind endlose Rechtsstreitigkeiten, falls Italo Sonderkonditionen erhält. Solche Verfahren könnten sich über Jahre hinziehen und die Planung sowie Investitionen in der gesamten Branche beeinträchtigen.

Im Mittelpunkt der Debatte steht die Frage, ob Italo bevorzugten Zugang zu deutschen Schienennetzen erhalten sollte. Ohne klare Regelungen bis 2031 birgt jede kurzfristige Lösung das Risiko von Klagen und Marktinstabilität. Nagls Warnungen spiegeln die größeren Sorgen um Fairness und Planbarkeit in der Bahnregulierung wider.

Quelle