FKA twigs verklagt The Twigs: Streit um Markenrecht und Künstlernamen
Lina SeidelFKA twigs verklagt The Twigs: Streit um Markenrecht und Künstlernamen
Ein langjähriger Rechtsstreit um Bühnennamen nimmt eine neue Wendung: Die Künstlerin FKA twigs verklagt das Alt-Pop-Duo The Twigs. Im Mittelpunkt des Konflikts stehen Vorwürfe der Markenrechtsverletzung und die Forderung nach einer Namensänderung. Trotz fast zehn Jahren mit Abmahnschreiben weigert sich die Musikerin beharrlich, ihren etablierten Künstlernamen zu ändern.
Der Streit begann bereits 2014, als The Twigs erstmals rechtliche Warnungen an FKA twigs richteten. Noch im selben Jahr wies ein Gericht ihren Antrag auf eine einstweilige Verfügung ab, mit der sie die Künstlerin zum Verzicht auf den Namen zwingen wollten. Seither setzt das Duo seine Forderungen unerbittlich durch – zuletzt verlangte es entweder eine Umbenennung oder die Zahlung einer siebenstelligen Summe.
FKA twigs bleibt standhaft und argumentiert, es gebe keinerlei Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Acts. Ihr Anwalt bezeichnete die Idee, Verbraucher könnten die Künstler verwechseln, als "undenkbar" – mit Verweis auf ihre 3,2 Millionen monatliche Hörer auf Spotify im Vergleich zu den 25 Hörern von The Twigs. 2023 warf die Künstlerin zudem dem Paste Magazine eine Markenverletzung vor, weil es "the Twigs" als Kurzform für The Lemon Twigs verwendet hatte.
Nun geht FKA twigs juristisch in die Offensive und wirft The Twigs vor, das Markenrecht zu missbrauchen. Seit 2014 nutzt sie die Abkürzung "FKA" (für "formerly known as"), um Konflikte mit anderen Künstlern zu vermeiden. Die Klage ist der erste Schritt ihrerseits – trotz jahrelanger Drohungen vonseiten des Duos.
Das Verfahren wird klären, ob FKA twigs ihren Bühnennamen anpassen muss oder ob die Ansprüche von The Twigs rechtlich haltbar sind. Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass das Duo seit 2014 ähnliche Forderungen an andere Unternehmen oder Künstler gestellt hat. Die Künstlerin jedenfalls zeigt sich entschlossen, ihre Identität unverändert beizubehalten.






