Gericht erlaubt Buffalo Wild Wings weiterhin "knochenlose Flügel" zu bewerben
Lina SeidelGericht erlaubt Buffalo Wild Wings weiterhin "knochenlose Flügel" zu bewerben
Ein Bundesrichter hat zugunsten von Buffalo Wild Wings entschieden und der Restaurantkette damit erlaubt, ihre knusprigen Hähnchen-Nuggets weiterhin als "boneless wings" – also "knochenlose Flügel" – zu bewerben. Das Urteil folgte auf eine Klage eines Gastes, der sich durch die Bezeichnung getäuscht fühlte, da er echte, entbeinte Hühnchenflügel erwartet hatte.
Der Fall nahm seinen Anfang, als Aimen Halim Beschwerde einreichte. Er argumentierte, der Begriff "boneless wings" müsse sich auf entbeinte Hühnchenflügel beziehen und nicht auf geformte Nuggets. Die Speisekartenbeschreibung sei demnach irreführend, so Halim.
Der Richter widersprach dieser Auffassung und verwies auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs von Ohio aus dem Jahr 2024 zur Transparenz von Restaurantmenüs. Demnach sei "boneless wings" seit über 20 Jahren ein in der Lebensmittelbranche allgemein verständlicher Begriff. Obwohl der Richter den Hauptantrag abwies, räumte er Halim bis zum 20. März 2023 Zeit ein, seine Klage mit präziseren Angaben zu seinen Erfahrungen nachzubessern.
Das Urteil bedeutet, dass Buffalo Wild Wings den Begriff "boneless wings" weiterhin unverändert verwenden darf. Halim hat zwar die Möglichkeit, seine Klage zu überarbeiten, doch die richterliche Entscheidung deutet darauf hin, dass die Bezeichnung nach aktuellem Rechtssstandard zulässig ist.






