Gericht: Keine 'Beschleunigte Naturalisierung' Nach Gesetzesänderung

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Ein Blatt Papier mit einer Schrift darauf.

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Gericht: Keine „beschleunigte Einbürgerung“ nach Gesetzesänderung

Gericht: Keine „beschleunigte Einbürgerung“ nach Gesetzesänderung

Gericht: Keine „beschleunigte Einbürgerung“ nach Gesetzesänderung

  1. Dezember 2025, 12:03 Uhr

Ein Gericht in Trier hat die Klage eines polnischen Staatsbürgers abgewiesen, der die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt hatte. Der Mann hatte seinen Antrag auf Basis einer inzwischen vom Bundestag abgeschafften Regelung zur beschleunigten Einbürgerung gestellt.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob das alte Recht trotz der nachträglichen Gesetzesänderung noch auf seinen Antrag anwendbar sei, obwohl die Neuregelung erst nach seiner Antragstellung in Kraft trat.

Der Kläger reichte seinen Einbürgerungsantrag im April 2025 ein – zu einem Zeitpunkt, als das Gesetz eine beschleunigte Einbürgerung bereits nach drei Jahren Aufenthalt ermöglichte. Der Bundestag strich diese Bestimmung jedoch im Oktober 2025, noch bevor das Gericht eine Entscheidung traf.

Das Gericht urteilte, dass die Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung – und nicht zum Zeitpunkt der Antragstellung – maßgeblich sei. Zudem verwies es darauf, dass die Gesetzesänderung zum Zeitpunkt der Antragstellung absehbar gewesen sei. In seiner Begründung hieß es, es bestehe kein Anspruch auf eine beschleunigte Einbürgerung. Die Klage wurde daher abgewiesen, dem Kläger bleibt jedoch die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Berufung einzulegen. Für weitere rechtliche Schritte wäre eine Zulassung der Revision erforderlich.

Die Abweisung bestätigt, dass für anhängige Anträge das aktuelle Recht und nicht die frühere Regelung zur beschleunigten Einbürgerung gilt. Der Fall des Klägers hing maßgeblich vom Zeitpunkt ab, doch das Gericht sah keine Grundlage, seinen Anspruch nach der geänderten Gesetzeslage aufrechtzuerhalten. Eine Berufung bleibt möglich, sollte er die Entscheidung anfechten wollen.

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