Gericht stoppt Abweisung von Asylsuchenden an deutschen Landgrenzen
Ein aktuelles Gerichtsurteil hat die Abweisung von Asylsuchenden an deutschen Landgrenzen für rechtswidrig erklärt. Die Entscheidung folgt auf einen Fall, in dem einem Mann aus Eritrea die Einreise an der deutsch-polnischen Grenze verweigert worden war. Es ist bereits das zweite Mal innerhalb eines Jahres, dass ein Gericht solche Zurückweisungen beanstandet.
Im Mai 2025 hatte Alexander Dobrindt von der CSU die Grenzkontrollen verschärft. Er wies die Bundespolizei an, Asylbewerber abzuweisen – mit Ausnahmen für schutzbedürftige Gruppen wie Kranke und Schwangere. Die Maßnahme stieß sofort auf Kritik bei Oppositionspolitikern.
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied nun zugunsten des Eritreers und verpflichtete die Bundespolizei, ihm die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Das Gericht begründete, dass die Abweisung von Asylsuchenden an Landgrenzen gegen geltendes Recht verstoße. Katharina Dröge, Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Grünen, forderte Konsequenzen. Sie argumentierte, das Urteil belege, dass Dobrindts Vorgehen gestoppt werden müsse.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) verteidigte hingegen die Praxis. Er behauptete, die Gerichtsentscheidung beziehe sich lediglich auf Einzelfälle und verbiete Abweisungen nicht generell. Poseck bekräftigte seine Überzeugung von der Notwendigkeit von Grenzkontrollen und dem Recht, Einreisen zu verweigern.
Das Urteil setzt ein Präzedenz gegen die Abweisung von Asylsuchenden an den Grenzen. Die Bundespolizei ist nun verpflichtet, die Entscheidung in diesem Fall umzusetzen. Die Debatte über Grenzpolitik und Asylrecht in Deutschland wird voraussichtlich weitergehen.






