Gericht stoppt Verlegung der TH OWL-Studiengänge aus Höxter – vorerst
Hannah RichterGericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt Verlegung der TH OWL-Studiengänge aus Höxter – vorerst
Ein Gericht hat die Pläne der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL), Studiengänge vom Standort Höxter wegzuverlegen, vorläufig gestoppt. Das Urteil besagt, dass eine Einstellung der Lehrtätigkeit dort gegen geltendes Recht verstoßen würde. Die Entscheidung schränkt zudem die Möglichkeiten der Hochschule ein, Lehrveranstaltungen ohne tragfähiges Zukunftskonzept für den Standort zu verlagern.
Das Verwaltungsgericht Minden stellte fest, dass die TH OWL mit der Ankündigung, die gesamte Lehre in Höxter einzustellen, rechtswidrig gehandelt habe. Laut Gericht darf eine Hochschule einen Standort nicht einfach ohne ausreichende Begründung aufgeben. Die Richter bestätigten zudem, dass der Eingriff des Landes im vergangenen Jahr rechtmäßig war.
In der Begründung heißt es, dass Höxter explizit im Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen genannt wird. Dadurch sei eine vollständige Aufgabe des Standorts ausgeschlossen. Das Gericht betonte weiter, dass eine Verlegung von Studiengängen nach Detmold oder Lemgo nur zulässig sei, wenn die Hochschule eine klare Nachnutzung für Höxter vorlege.
Bisher gibt es keine Hinweise darauf, wie die TH OWL auf das Urteil reagieren wird. Die Hochschule hat weder konkrete Schritte angekündigt, um die Studiengänge in Höxter zu erhalten, noch ein Konzept für eine Umnutzung des Campus gemäß den gerichtlichen Vorgaben vorgelegt.
Das Urteil verhindert, dass die TH OWL ihre ursprünglichen Verlegungspläne umsetzt. Die Hochschule muss nun entweder die Lehre in Höxter aufrechterhalten oder eine rechtlich einwandfreie Strategie für den Standort entwickeln. Ohne weitere Maßnahmen bleibt der Campus vorerst durch die geltenden Hochschulbestimmungen geschützt.






