03 April 2026, 22:02

Gericht verweigert Frau Auskunft über Halbgeschwister aus Samenspende

Eine detaillierte Abbildung einer alten Buchseite mit verschiedenen Arten von Samenzeichnungen neben erkl├Ąrendem Text.

Gericht verweigert Frau Auskunft über Halbgeschwister aus Samenspende

Eine durch Samenspende gezeugte Frau hat ihren Rechtsstreit um die Offenlegung verlieren, wie oft der Samen ihres biologischen Vaters verwendet wurde. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass ihr kein Anspruch auf diese Informationen zusteht – selbst wenn sie Klarheit über mögliche Halbgeschwister suchte. Das Urteil ist nun rechtskräftig, weitere Rechtsmittel sind nicht mehr möglich.

Die Klägerin hatte Auskunft über die Häufigkeit der Samenspenden ihres genetischen Vaters, die Anzahl der daraus resultierenden Lebendgeburten sowie geplante Schwangerschaften verlangt. Sie argumentierte, dieses Wissen sei notwendig, um familiäre Bindungen zu Halbgeschwistern aufzubauen und ungewollte Inzestrisiken zu vermeiden. Doch das Gericht wies ihren Antrag zurück: Die angeforderten Daten könnten keine exakte Zahl an Halbgeschwistern bestätigen.

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Laut medizinischen Unterlagen zeugte der Spender – ein Dermatologe – bis 2013 durch Samenspenden 21 Kinder. Allerdings urteilte das Gericht, dass lückenhafte Aufzeichnungen und die fehlende gesetzliche Meldepflicht für alle Halbgeschwister die Daten unzuverlässig machten. Auch ihr Argument, eine vererbte Autoimmunerkrankung zu tragen, ließ das Gericht nicht gelten, da diese nicht als schwere genetische Anomalie eingestuft werde.

Zwar erkannte das Gericht ihr grundsätzliches Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung an, doch erstrecke sich dieses nicht auf die von ihr geforderten Details. In der Begründung hieß es, selbst bei Herausgabe der Daten ließe sich kein vollständiges oder fehlerfreies Bild der biologischen Verwandtschaft garantieren.

Das vollständige Urteil wird in Kürze auf der offiziellen Website des Gerichts veröffentlicht. Die Entscheidung bestätigt, dass die Nutzungsdaten von Samenspendern nach geltendem Recht weiterhin geschützt bleiben. Für die Klägerin bedeutet dies, dass ihr keine rechtlichen Möglichkeiten mehr bleiben, um an die gewünschten Informationen zu gelangen.

Quelle