Historisches Krankenhaus in Syktyvkar wird zum Millionengrab für Stiftung
Mila VoigtHistorisches Krankenhaus in Syktyvkar wird zum Millionengrab für Stiftung
Ein historisches Gebäude in Syktyvkar ist zum Zentrum eines Rechtsstreits über Sanierungskosten geworden. Das Bauwerk in der Babuschkina-Straße 11, das einst als Krankenhaus und später als medizinische Fakultät diente, sollte zu einer orthodoxen Schule umgebaut werden – doch die Pläne scheiterten. Nun fordert eine gemeinnützige Stiftung Millionen an Entschädigung, nachdem das Projekt gescheitert ist.
Das Gebäude wurde zwischen 1908 und 1916 als Semstwo-Krankenhaus errichtet. 1916 nahm es die ersten Patienten auf, und bis 1922 war daraus ein regionales Krankenhaus mit 40 Betten und vier Abteilungen geworden. Sechzehn Jahre später, 1938, änderte sich seine Nutzung erneut – diesmal wurde es zu einem städtischen Entbindungsheim.
1951 fügte die Architektin F. A. Tentukowa ein weiteres Stockwerk hinzu. Jahrzehnte später, im Sommer 1998, ging das Gebäude in den Besitz der Medizinischen Fakultät der Komi-Filiale der Staatlichen Medizinischen Akademie Kirow über. Bis etwa 2010 diente es Lehr- und Forschungszwecken, danach beherbergte es bis 2015 Verwaltungsbüros des Gesundheitsministeriums der Republik Komi.
Von 2016 bis 2020 stand das Haus leer. 2021 wurde es kurzzeitig als Kulturzentrum genutzt, bevor Pläne bekannt gegeben wurden, es in eine orthodoxe Schule umzuwandeln. Die Sanierungsarbeiten begannen im Mai 2022 im Rahmen eines 49-jährigen Pachtvertrags. Doch im September 2026 wurde der Vertrag wegen Verstößen bei der Restaurierung gekündigt – die Eröffnung der Schule platzte.
Die Stiftung "Gute Veränderungen", die die Renovierung finanziert hatte, verklagt nun das regionale Ministerium der Republik Komi. Sie fordert die Rückerstattung von über 15 Millionen Rubel, die in das Projekt geflossen sind. Das Ministerium hingegen beantragt die Abweisung der Klage und argumentiert, der Vertrag sei freiwillig unterzeichnet worden und rechtlich bindend.
Das als Kulturdenkmal eingestufte Gebäude bleibt unvollendet und ungenutzt. Der Ausgang des Prozesses wird entscheiden, ob die Stiftung ihre Investitionen zurückerhält. Scheitert die Klage, bleibt die Zukunft des Bauwerks ungewiss.






