21 April 2026, 14:02

Jüdische Organisation klagt gegen Extremismus-Vorwurf des Verfassungsschutzes

Eine Gruppe von Menschen sitzt vor einem Gebäude auf dem Boden und hält Schilder und eine Fahne mit Text. Eine Frau steht rechts daneben; das Gebäude hat Glasfenster und eine Tür, und in der Ferne ist eine Wand mit einer Tafel zu sehen.

Jüdische Organisation klagt gegen Extremismus-Vorwurf des Verfassungsschutzes

Eine jüdische Organisation in Deutschland klagt gegen ihre Einstufung als extremistische Gruppe. Die "Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden im Nahen Osten" wurde im Verfassungs­schutzbericht 2024 des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) als "gesichert extremistisch" eingestuft. Die Gruppe wehrt sich nun mit zwei getrennten Klagen gegen diese Bewertung.

Am 27. April wird das Verwaltungsgericht Berlin mündlich verhandeln, bevor es sein Urteil fällt. Dass das Gericht eine Anhörung ansetzt, deutet darauf hin, dass es den Fall als bedeutsam einstuft. Gleichzeitig steht eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bevor, über die "in Kürze" entschieden werden soll. Die Gruppe hatte dort einen entsprechenden Antrag eingereicht.

Die "Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden" wurde 2003 in Deutschland gegründet und ist Teil des europäischen Netzwerks "European Jews for a Just Peace". Das BfV stuft sie wegen ihrer Unterstützung für die BDS-Bewegung und angeblicher Billigung von Terror durch Hamas und die Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) als extremistisch ein. Die Organisation weist diese Vorwürfe zurück und betont, BDS sei eine gewaltfreie Kampagne ohne antisemitischen Hintergrund.

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Obwohl sich die Gruppe von Gewalt distanziert, hat sie die "Einordnung" von Terroranschlägen in einen Kontext verteidigt. Diese Haltung trug maßgeblich zu ihrer Aufnahme in den Extremismusbericht des BfV bei. Nun geht die Organisation juristisch sowohl gegen die Extremismus-Einstufung selbst als auch gegen deren Veröffentlichung vor.

Die Berliner Richter werden am 27. April entscheiden, ob die Klassifizierung als extremistisch bestehen bleibt. Zudem steht kurzfristig die Kölner Entscheidung über den Eilantrag an. Die Urteile könnten prägedend dafür sein, wie deutsche Behörden künftig Gruppen mit Bezug zur BDS-Bewegung in ihren Berichten einordnen.

Quelle