Kalkutta-High-Court lehnt Klage gegen Suvendu Adhikaris Kandidatur ab
Lina SeidelKalkutta-High-Court lehnt Klage gegen Suvendu Adhikaris Kandidatur ab
Das High Court von Kalkutta hat eine Öffentlichkeitsklage (Public Interest Litigation, PIL) abgewiesen, mit der die Kandidatur von Suvendu Adhikari bei der Nachwahl im Wahlkreis Bhabanipore für ungültig erklärt werden sollte. Die am Montag eingereichte Klage richtete sich gegen die Nominierung des Oppositionsführers und bezog sich auf angebliche Äußerungen, die gegen säkulare Grundsätze verstoßen sollen.
Adhikari tritt in demselben Wahlkreis gegen die Ministerpräsidentin von Westbengalen, Mamata Banerjee, an.
Ein Senatsausschuss unter dem Vorsitz des Obersten Richters Sujoy Paul lehnte es ab, den Antrag zu verhandeln. Das Gericht sah keine stichhaltigen Argumente und wies die Klage umgehend zurück.
Der Kläger hatte geltend gemacht, frühere Aussagen Adhikaris hätten das säkulare Gefüge des Landes verletzt. Er forderte daher die Streichung seiner Kandidatur aus diesen Gründen.
Adhikaris Anwalt, Billwadal Bhattacharya, bezeichnete die Klage hingegen als politisch motiviert. Er wies die Vorwürfe als Versuch zurück, den Wahlkampf des Oppositionsführers zu untergraben.
Mit der Entscheidung des Gerichts bleibt Adhikari im Rennen um Bhabanipore. Sein Duell gegen Mamata Banerjee wird wie geplant stattfinden. Das Urteil beendet zudem die rechtlichen Angriffe auf seine Kandidatur.






