Kanadas unsichere Zukunft der Sterbehilfe bei psychischen Erkrankungen
Kanadas geplante Ausweitung der ärztlichen Sterbehilfe (MAID) auf Fälle, in denen ausschließlich eine psychische Erkrankung vorliegt, bleibt weiter ungewiss. Justizminister Sean Fraser bestätigte, dass die Regierung auf die Ergebnisse einer parlamentarischen Prüfung warten werde, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Das aktuelle Gesetz schließt Fälle aus, in denen eine psychische Erkrankung die alleinige Diagnose darstellt – die geplante Ausweitung war ursprünglich für März 2027 vorgesehen.
Ein parlamentarischer Ausschuss befasst sich derzeit mit der Thematik und erwartet in den kommenden Wochen Empfehlungen vorlegen zu können. Der Abgeordnete Marcus Powlowski, einer der Vorsitzenden des Ausschusses, skizzierte drei mögliche Szenarien: die Ausweitung zuzulassen, sie vorläufig auszusetzen oder sie auf unbestimmte Zeit zu pausieren.
Sechzehn Leitende von psychiatrischen Abteilungen haben sich für eine unbegrenzte Aussetzung ausgesprochen. Sie argumentieren, dass die Schutzmechanismen unzureichend seien und es keinen klaren Konsens darüber gebe, ob psychische Erkrankungen als unheilbar eingestuft werden könnten. Der Abgeordnete Peter Fragiskatos aus London unterstützte diese Bedenken und erklärte, Kanada sei aufgrund der Lebensumstände derjenigen, die möglicherweise MAID bei psychischen Erkrankungen in Anspruch nehmen würden, nicht ausreichend vorbereitet.
Der konservative Abgeordnete Michael Cooper lehnte die Ausweitung kategorisch ab und berief sich dabei auf Fachgutachten, die deren Berechtigung infrage stellen. Unterdessen widersprach die Interessensgruppe Dying with Dignity und betonte, ein Ausschluss wäre diskriminierend und verfassungswidrig. Sie bestehen darauf, dass eine mögliche Ausweitung strenge Einzelfallprüfungen umfassen würde.
Premierminister Mark Carney hat sich bisher nicht öffentlich zu dem Thema geäußert. Die endgültige Entscheidung über die Ausweitung von MAID auf psychische Erkrankungen hängt vom bevorstehenden Bericht des Ausschusses ab. Bis dahin hat die Regierung alle Änderungen aufgeschoben. Im Mittelpunkt der Debatte stehen Schutzmechanismen, der medizinische Konsens und die rechtlichen Ansprüche der Betroffenen.






