Kindergarten in Alakol wird Opfer gezielter Schikane durch falsche Social-Media-Beschwerden
Emil LangeKindergarten in Alakol wird Opfer gezielter Schikane durch falsche Social-Media-Beschwerden
Eine aktuelle Sitzung des Rates für den Schutz unternehmerischer Rechte und gegen Korruption hat einen Fall der Schikane gegen einen örtlichen Kindergarten aufgedeckt. Die Leiterin der Aktilek Böbekzhayy LLP im Bezirk Alakol sah sich nach falschen Behauptungen in sozialen Medien wiederholten, unangekündigten Kontrollen ausgesetzt. Diese Inspektionen, ausgelöst durch eine Beschwerde Dritter, haben dem Betrieb und dem Ruf des Kindergartens erhebliche Schäden zugefügt.
Der Rat kam in der regionalen Handelskammer für Unternehmer zusammen, um Fälle von administrativem Druck und Versuche der Diskreditierung von Unternehmen zu erörtern. Ein zentraler Fall betraf Kalamkas Dschantejewa, die Direktorin der Aktilek Böbekzhayy LLP, deren Kindergarten seit 2018 mehrfach kontrolliert wurde. Die Beschwerden stammten von einer Person, die nicht in der Region lebt und keinerlei direkte Verbindung zur Einrichtung hatte.
Der Beschwerdeführer verbreitete irreführende Informationen auf Instagram und behauptete fälschlicherweise, der Kindergarten verfüge nicht über die notwendigen Genehmigungen und eine angemessene Infrastruktur. Diese Vorwürfe lösten offizielle Überprüfungen aus, die der Rat später als gezielte Schikane durch Missbrauch des Beschwerdesystems einordnete. Die wiederholten Kontrollen behinderten den Betrieb, verursachten finanzielle Einbußen und schadeten dem Ruf der Einrichtung. In der Folge war sogar die Erfüllung staatlicher Bildungsverträge gefährdet.
Als Reaktion beschloss der Rat, den Fall an die Staatsanwaltschaft zu überweisen, um die Rechtmäßigkeit der durchgeführten Kontrollen prüfen zu lassen. Zudem wird die Angelegenheit an das Sekretariat des Rates für den Schutz unternehmerischer Rechte bei der nationalen Handelskammer Atameken herangetragen. Darüber hinaus betonte der Rat die Notwendigkeit einer Reform der aktuellen Praktiken und argumentierte, dass Inspektionen nicht auf Grundlage von Beschwerden Dritter ohne Bezug zur Sache eingeleitet werden sollten.
Die Maßnahmen des Rates zielen darauf ab, den Missbrauch von Beschwerdemechanismen zu unterbinden, durch den Unternehmen ohne berechtigten Grund geschädigt werden. Der Fall des Kindergartens wird nun einer weiteren rechtlichen Prüfung unterzogen, um zu klären, ob die Kontrollen gesetzeskonform durchgeführt wurden. Gleichzeitig setzt sich der Rat weiterhin für Änderungen ein, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.






