Nana sagt als Zeugin in spektakulärem Einbruchsfall gegen eigenen Angreifer aus
Emil LangeNana sagt als Zeugin in spektakulärem Einbruchsfall gegen eigenen Angreifer aus
Die Sängerin und Schauspielerin Nana wird in einem Fall von Wohnungseinbruch als Zeugin aussagen – und zwar in einem Verfahren, das sich auf ihr eigenes Zuhause bezieht. Die Verhandlung ist für den 21. April am Zweiggericht Namyangju des Bezirksgerichts Uijeongbu angesetzt. Auf Antrag der Opferseite findet die Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Der Vorfall ereignete sich im vergangenen November, als ein Mann am 15. des Monats gegen 6 Uhr morgens angeblich in Nanas Haus in Guri, Provinz Gyeonggi, eindrang. Sowohl Nana als auch ihre Mutter wurden bei der Konfrontation verletzt, während der Eindringling einen Kieferbruch erlitt.
Den beiden Frauen gelang es nach einem handfesten Gerangel, den Mann zu überwältigen. Sie alarmierten umgehend die Polizei. Die Behörden stuften Nanas Handeln später als Notwehr ein und lehnten eine Weiterleitung des Falls an die Staatsanwaltschaft ab.
Der nun angeklagte und in Untersuchungshaft befindliche Beschuldigte muss sich wegen räuberischer Erpressung mit Körperverletzung verantworten. Dennoch reichte er eine Gegenklage gegen Nana ein und wirft ihr versuchten Mord sowie schwere Körperverletzung vor. Daraufhin erstattete sie bei der Polizeidienststelle in Guri Anzeige wegen falscher Verdächtigung.
Die anstehende Verhandlung wird Nanas Aussage in einem Fall prüfen, der großes öffentliches Interesse auf sich gezogen hat. Der Beschuldigte bleibt bis zum Prozessende in Haft. Im Anschluss an die Verhandlungen wird das Gericht über den Vorwurf der falschen Anschuldigung entscheiden.






