Online-Einkäufe: Deutliche Anzeige des Widerrufsrechts wird Pflicht

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Eine Flasche und eine Speisekarte auf einem Tisch.

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Online-Käufe: Deutlich sichtbarer Widerrufsbutton wird Pflicht

Online-Käufe: Deutlich sichtbarer Widerrufsbutton wird Pflicht

Online-Käufe: Deutlich sichtbarer Widerrufsbutton wird Pflicht

  1. Dezember 2025, 12:37 Uhr

In Deutschland ist ein neues Gesetz verabschiedet worden, das die Stornierung von Online-Bestellungen erleichtern soll. Der Bundestag stimmte für die Regelung, die Händler verpflichtet, auf ihren Websites und in Apps einen klar erkennbaren Widerrufsbutton anzuzeigen. Die Änderung zielt darauf ab, den Prozess für Kundinnen und Kunden zu vereinfachen, die Waren innerhalb der gesetzlichen 14-tägigen Frist zurückgeben möchten.

Das Gesetz dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie. Es erhielt 308 Ja-Stimmen, während 242 Abgeordnete dagegen votierten. Nach den neuen Vorschriften muss der Widerrufsbutton für Käufer während der gesamten zwei Wochen nach dem Kauf zugänglich bleiben.

Neben der Vereinfachung von Rückgaben richtet sich das Gesetz auch gegen irreführende Praktiken bei Online-Finanzdienstleistungen. So genannte „Dark Patterns“ – Design-Tricks, die Verbraucher zu bestimmten Entscheidungen drängen – werden künftig eingeschränkt. Zudem stellt das Gesetz sicher, dass Patientinnen und Patienten, die ihre vollständigen Krankenakten anfordern, für die erste Einsichtnahme keine Gebühren mehr zahlen müssen – diese muss weiterhin zügig bereitgestellt werden.

Die Neuerungen bedeuten, dass Verbraucher Bestellungen künftig genauso einfach stornieren können wie sie sie aufgeben. Online-Händler müssen ihre Plattformen anpassen, um die Sichtbarkeit des Buttons zu gewährleisten. Das Gesetz schafft zudem die anfänglichen Kosten für die Anforderung von Krankenakten ab und begrenzt manipulative Design-Praktiken in digitalen Dienstleistungen.