25 March 2026, 04:01

Prozess um häusliche Gewalt: Mann gesteht Überwachung und Misshandlung seiner Familie

Offenes Buch mit dem Titel "Dissertation Juridica de Victore in Expensas Condemando" auf dem Cover, das eine Seite mit juristischen Dokumenten zeigt.

Prozess um häusliche Gewalt: Mann gesteht Überwachung und Misshandlung seiner Familie

Ein 46-jähriger Mann muss sich seit dieser Woche vor dem Landgericht Berlin wegen einer Reihe gewalttätiger und schwerwiegender Straftaten gegen seine getrennt lebende Ehefrau und die gemeinsame Tochter verantworten. Die Anklagepunkte umfassen heimliche Videoaufnahmen, Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Vergewaltigung. Der Angeklagte gestand zu Prozessbeginn eine teilweise Schuld ein. Die Verhandlung soll bis zum 16. April dauern; weitere Termine sind in den kommenden Tagen angesetzt.

Der in Syrien geborene Mann erklärte vor Gericht, seine Frau habe ihn vor etwa zwei Jahren nach wiederholten Streitigkeiten verlassen. Er fürchtete, sie habe eine neue Beziehung und werde ihn endgültig verlassen. Aus diesem Misstrauen heraus versteckte er mehrere Handys in ihrer Wohnung sowie in den Zimmern der Töchter, um Live-Aufnahmen anzufertigen und sie zu überwachen.

Am 4. Oktober 2025 eskalierte ein Streit in Gewalt: Der Angeklagte gab zu, seine Frau geschlagen, ihr Schlafzimmer durchwühlt und ihr Handy sowie die ihrer Kinder beschlagnahmt zu haben. Nur einen Tag später, in den frühen Morgenstunden des 5. Oktober, alarmierte die Frau die Polizei, woraufhin der Mann festgenommen wurde.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm zudem die Entführung der damals 17-jährigen Tochter vor. Er soll sie mit dem Auto zu einer Wohnung in Berlin-Mitte gebracht und gedroht haben, sie ins Ausland zu verschleppen, falls seine Frau nicht zu einem Treffen bereit sei. Diese Vorfälle werden in den nächsten vier Verhandlungstagen detailliert aufgearbeitet.

Rechtsexperten weisen darauf hin, dass die grundlegenden Strafbestimmungen zu heimlichen Aufnahmen, Körperverletzung und Freiheitsberaubung seit 2021 unverändert geblieben sind. Die Opferschutzregelungen des Gewaltschutzgesetzes von 2021 gelten jedoch weiterhin und werden in jedem Einzelfall individuell geprüft – die Strafhöhe richtet sich nach der Schwere der Taten.

Der Angeklagte hat einige Vorwürfe eingeräumt, darunter die körperliche Attacke und die unerlaubte Überwachung. Nun wird das Gericht Beweismaterial und Zeugenaussagen prüfen, bevor ein Urteil gefällt wird. Das Prozessresultat hängt von den konkreten Umständen des Falls ab; die Strafzumessung orientiert sich an den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen für häusliche Gewalt und Verstöße gegen die Privatsphäre.

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