Rechtsexperte fordert Reform des Schwarzfahrparagrafen – "Bagatellen gehören nicht vor Gericht"
Emil LangeRechtsexperte fordert Reform des Schwarzfahrparagrafen – "Bagatellen gehören nicht vor Gericht"
Rechtsexperte Helmut Frister fordert Reform des Schwarzfahrparagrafen in Deutschland
Der Juraprofessor Helmut Frister plädiert für eine Überarbeitung der deutschen Regelungen zu Beförderungserschleichung. Seine Kritik: Die aktuellen Gesetze kriminalisierten Bagatelldelikte übermäßig und belasteten gleichzeitig die Justiz unnötig. Kern seiner Vorschläge ist eine klarere Trennung zwischen schweren Verstößen und harmlosen Vergehen.
Frister argumentiert, dass einfaches Schwarzfahren – etwa das Betreten eines Zuges ohne gültigen Fahrschein, aber ohne gewaltsames Überwinden von Sperren – nicht als Straftat gewertet werden sollte. Stattdessen sieht er darin eine zivilrechtliche Vertragsverletzung, ähnlich einer Vertagsverletzung. Sein Grundsatz: Nur wirklich verwerfliches Verhalten solle strafrechtlich geahndet werden.
Eine vollständige Abschaffung von Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs lehnt er jedoch ab. Bei Fernverkehrsdiensten, wo Schwarzfahren mit höheren Kosten oder vorsätzlicher Täuschung einhergehen kann, hält er strafrechtliche Konsequenzen für vertretbar. Daten aus dem Jahr 2024 zeigen, dass jede achte angezeigte Beförderungserschleichung den Fernverkehr betraf.
Frister verweist zudem auf die weitreichenden Folgen der aktuellen Praxis: Jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland geht auf Schwarzfahren zurück – oft als Ergebnis unbezahlter Bußgelder, die schließlich in Zwangshaft münden. Eine pauschale Herabstufung aller Fälle zu Ordnungswidrigkeiten lehnt er ab, da auch dies zu Freiheitsentzug führen könne. Stattdessen schlägt er gezielte Gesetzesänderungen vor, um Gerichte und Gefängnisse zu entlasten.
Ziel von Fristers Empfehlungen ist es, unnötige Kriminalisierung zu verringern, ohne die Ahndung schwerwiegender Verstöße aufzuweichen. Sein Modell würde Bagatellfälle aus dem Justizsystem auslagern, aber bewusste Betrugsfälle weiterhin sanktionieren. Gleichzeitig ließe sich so die Zahl der Ersatzfreiheitsstrafen wegen Schwarzfahrens deutlich reduzieren.






