Rechtsstreit um Kölner Volksbühne: Bundesgericht kippt Urteil zu Lärm und Wohnraumumbau
Emil LangeNachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Rechtsstreit um Kölner Volksbühne: Bundesgericht kippt Urteil zu Lärm und Wohnraumumbau
Ein langjähriger Rechtsstreit zwischen dem Kölner Volksbühne-Theater und einem Nachbarn hat eine neue Wendung genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall zur erneuten Prüfung an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen, da die vorherige Entscheidung eine unvollständige Sachverhaltsaufklärung aufwies. Im Mittelpunkt des Streits stehen Lärmbeschwerden im Zusammenhang mit dem Theaterbetrieb sowie ein nicht genehmigter Wohnraumumbau.
Der Konflikt begann, als ein ehemaliges Druckereigebäude in Köln 2018 ohne die erforderliche Genehmigung zu einer Wohnung umgebaut wurde. Der dort lebende Mieter beschwerte sich später über übermäßigen Lärm vom benachbarten Volksbühne-Theater, das seit 2015 unter geschützten Nutzungsrechten betrieben wird. Zu den Beanstandungen zählten nächtliche Störungen wie Applaus und andere geräuschintensive Aufführungsaktivitäten.
Im Juni 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster noch zugunsten des Theaterbetreibers, des Vereins Freie Volksbühne, entschieden. Das Gericht hob die Wohnraumerlaubnis auf und begründete dies mit einer Überschreitung der zulässigen Lärmgrenzen. Doch das Bundesverwaltungsgericht kippte dieses Urteil am 17. März 2026 und kritisierte, dass sich die Entscheidung zu stark auf Lärmrichtwerte stützte. Die Richter monierten, dass andere zentrale Aspekte – etwa die etablierten Nutzungsrechte des Theaters und die ursprüngliche gewerbliche Nutzung des Gebäudes – nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.
Der Fall geht nun zurück nach Münster, wo das Gericht die Beweislage umfassender neu bewerten muss. Der Theaterbetrieb bleibt vorerst geschützt, doch das Ergebnis wird entscheiden, ob der Wohnraumumbau bestehen bleiben darf oder rückgängig gemacht werden muss.
Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Streit noch nicht beendet. Das Münsteraner Gericht muss den Fall nun unter Einbeziehung weiterer Faktoren neu prüfen, darunter die langjährigen Rechte des Theaters und die Vorgeschichte des Gebäudes. Ein abschließendes Urteil wird klären, ob die Wohnraumnutzung Bestand haben kann oder ob die Wohnung wieder in eine nicht-wohnliche Nutzung umgewandelt werden muss.






