06 May 2026, 08:47

Russisches Gericht verurteilt Fischverarbeiter zur Zahlung von über 576.000 Rubel

Schwarze und weiße Zeitungsanzeige, die Arbeitskräfte sucht, mit Text, der die Arbeitsdetails bereitstellt.

Russisches Gericht verurteilt Fischverarbeiter zur Zahlung von über 576.000 Rubel

Ein russisches Gericht hat zugunsten einer Personalvermittlungsagentur entschieden, nachdem ein Unternehmen für die Verarbeitung von Meeresfrüchten die Gebühren für die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte nicht beglichen hatte. Das Schiedsgericht der Region Primorje gab der Klage der Informazionno-Kadrowaja Sluschba GmbH gegen die Stalmost PJSC in vollem Umfang statt. Streitgegenstand waren ausstehende Zahlungen für die Vermittlung von 30 indischen Arbeitnehmern.

Die beiden Unternehmen hatten am 17. Oktober 2024 einen Vertrag über Personalvermittlungsdienstleistungen unterzeichnet. Demzufolge sollte die Agentur qualifizierte ausländische Arbeitskräfte für die Stalmost PJSC anwerben – zu einem Preis von 15.000 Rubel pro vermitteltem Kandidaten.

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Die Agentur wählte 30 indische Staatsbürger in drei verschiedenen Berufsfeldern aus. Die Stalmost PJSC billigte die Kandidaten, die daraufhin Arbeitsverträge erhielten. Dennoch kam das Unternehmen der vereinbarten Zahlungsverpflichtung nicht nach.

Das Gericht verurteilte die Stalmost PJSC zur Begleichung der Hauptschuld in Höhe von 450.000 Rubel. Zudem wurden 48.500 Rubel an Zinsen für die Nutzung fremder Gelder zugesprochen. Der Richter ordnete außerdem die Zahlung von Vertragsstrafen in Höhe von 48.468,10 Rubel sowie die Übernahme der Prozesskosten von 29.923 Rubel an.

Sämtliche Forderungen – einschließlich Zinsen und Vertragsstrafen – wurden vom Gericht als berechtigt und begründet anerkannt. Die Stalmost PJSC behält das Recht, die Entscheidung im vorgesehenen Verfahren anzufechten.

Mit dem Urteil muss das Unternehmen insgesamt über 576.000 Rubel begleichen, darunter die ursprüngliche Schuld, Zinsen, Strafen und Prozesskosten. Nun steht die Stalmost PJSC vor der Wahl, entweder fristgerecht zu zahlen oder Berufung einzulegen.

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