Skandal um Ex-Regierungsrat Guido Graf erschüttert Luzerner Politik
Vorwürfe gegen den ehemaligen Luzerner Regierungsrat Guido Graf lösen politische Debatte aus
Der Luzerner Kantonsrat hat sich am Dienstag in zwei dringlichen Vorstößen mit den Vorwürfen gegen Guido Graf befasst. Der frühere Regierungsrat steht im Verdacht, während seiner Amtszeit als Präsident des Sozialversicherungszentrums für Wirtschaft, Arbeit und Soziales (WAS) Pflichtverstöße begangen zu haben. Mehrere Parteien, darunter die Sozialdemokraten (SP) und die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP), fordern nun von der Regierung Aufklärung.
Graf wird vorgeworfen, in seiner Funktion als WAS-Präsident Aufträge an sich selbst vergeben zu haben. Zudem soll er sein eigenes Gehalt festgesetzt, private Fahrtkosten als Spesen abgerechnet und überhöhte Ansprüche geltend gemacht haben. Laut Berichten sollen Vorstandsmitglieder, darunter Graf, Spesen um mindestens 6.750 Schweizer Franken übertrieben abgerechnet haben.
Die SP und die FDP hatten bereits vor Bekanntwerden des Skandals Bedenken gegen Grafs Ernennung geäußert. Die SP forderte strengere Regeln für solche Positionen, während die FDP infrage stellte, ob Graf die unrechtmäßig bezogenen Gelder zurückerstatten müsse. Unterdessen schloss sich auch die Schweizerische Volkspartei (SVP) der Kritik an der Personalie an.
Die Regierung räumte ein, bereits Ende 2023 von Problemen beim WAS gewusst zu haben. Grafs Doppelfunktion – sowohl strategische als auch operative Aufgaben zu übernehmen – wurde als "grundsätzlich problematisch" bezeichnet. Als Konsequenz kündigte die Behörde an, dass künftig keine amtierenden oder ehemaligen Politiker mehr den WAS-Vorstand leiten dürfen.
Trotz der Aufregung hat die Luzerner Regierung bisher keine konkreten Maßnahmen ergriffen, um ähnliche Vorfälle in anderen Bereichen zu verhindern. Stattdessen reichte die SP Luzern zwei parlamentarische Vorstöße ein: einen für mehr Gehaltstransparenz in ausgelagerten Einheiten und einen für eine umfassende Aufarbeitung des Skandals.
Der Fall wirft Fragen zur Kontrolle und Rechenschaftspflicht auf. Das Verbot politischer Funktionsträger in WAS-Führungspositionen ist eine direkte Reaktion auf den Fall. Gleichzeitig bleiben Forderungen nach der Rückzahlung der fehlerhaft bezogenen Gelder und nach schärferen Ernennungsregeln weiterhin ungeklärt.






