SPD-Politiker warnt vor riskanten digitalen Gegenangriffen deutscher Behörden
Lina SeidelSPD-Politiker warnt vor riskanten digitalen Gegenangriffen deutscher Behörden
Johannes Schätzl, der digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hat Bedenken gegen einen geplanten Gesetzesentwurf geäußert, der deutschen Behörden die Befugnis zu digitalen Gegenangriffen einräumen soll. Er warnt, dass solche Maßnahmen internationale Rechtsstandards verletzen und zivile Systeme gefährden könnten. Seine Kritik kommt zu einem Zeitpunkt, an dem das Bundesinnenministerium über eine Ausweitung offensiver Cyberfähigkeiten für Behörden wie das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachdenkt.
Der Entwurf würde es der Bundespolizei, dem BKA und dem BSI ermöglichen, aktiv in ausländische IT-Systeme einzugreifen. Schätzl argumentiert, dass das Infiltrieren oder Manipulieren dieser Systeme ohne klare Beweise für ihre Beteiligung an einem Angriff höchst problematisch sei.
Er betont, dass jede Cyber-Reaktion im Einklang mit bestehenden internationalen Regelwerken stehen müsse, darunter die Genfer Konventionen. Diese Rahmenwerke, so Schätzl, setzten notwendige Grenzen für staatliches Handeln im Cyberraum. Zwar unterstütze er Bestrebungen, die Cyberabwehr zu stärken, lehne offensive Taktiken wie sogenannte Hackbacks jedoch entschieden ab.
Ein zentrales Problem sei laut Schätzl die fehlende präzise rechtliche Definition, was genau unter einem Hackback zu verstehen ist. Ohne klare Abgrenzungen befürchtet er Missbrauch oder eine Eskalation von Konflikten. Seine Position spiegelt die größeren Sorgen wider, Sicherheitserfordernisse mit rechtlichen und ethischen Grenzen in Einklang zu bringen.
Schätzls Warnungen unterstreichen die Risiken, die mit der Vergabe offensiver Cyberkompetenzen ohne strenge Schutzmechanismen verbunden sind. Der Gesetzesentwurf bleibt umstritten, und die Debatten über seine Vereinbarkeit mit internationalen Normen dauern an. Jede endgültige Entscheidung wird sowohl die Sicherheitsinteressen als auch die möglichen Folgen für die zivile Infrastruktur berücksichtigen müssen.






