Terrassengebühren: Warum Gastronomen in manchen Städten bis zu 1.163 Euro zahlen müssen
Lina SeidelTerrassengebühren: Warum Gastronomen in manchen Städten bis zu 1.163 Euro zahlen müssen
Eine neue Vergleichsstudie zu Terrassengebühren in 24 deutschen Städten zeigt erhebliche Unterschiede bei den Kosten für Gastronomen. Die Analyse bezog sich auf eine standardisierte 25 m² große Außenfläche, die von Mai bis September genutzt wird. Während einige Kommunen überhaupt keine Gebühren erheben, verlangen andere für denselben Service mehr als 1.000 Euro.
Der Bund der Steuerzahler fordert nun die Abschaffung dieser Gebühren und argumentiert, dass dies die Außengastronomie fördern würde, ohne die kommunalen Haushalte spürbar zu belasten.
Die Untersuchung umfasste Gebührenordnungen in Städten mit mehr als 20.000 Einwohnern. Dabei stellte sich heraus, dass jede fünfte der befragten Kommunen – darunter Merseburg, Sangerhausen, Köthen, Salzwedel und Lutherstadt Eisleben – auf Terrassengebühren vollständig verzichtet. Diese Abgaben, auch als Sondernutzungsgebühren bekannt, fallen an, wenn Restaurants Tische und Stühle auf öffentlichem Grund aufstellen.
Am unteren Ende der Skala liegt Schönebeck mit nur 52 Euro für die gesamte Hauptsaison. Der Durchschnittswert in den untersuchten Städten beträgt 328 Euro. In Wernigerode hingegen müssen Gastronomen mit den höchsten Kosten rechnen: 1.163 Euro für dieselbe Fläche. Dieser starke Anstieg geht auf eine Reform aus dem Jahr 2023 zurück, die die Gebühren erhöhte und für Betriebe am zentralen Marktplatz einen zusätzlichen Aufschlag einführte.
Ralf Seibicke, Landesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler, bezeichnete die Abschaffung der Gebühren als einfache und kostengünstige Maßnahme zur Unterstützung der Außengastronomie. Die Organisation wies darauf hin, dass die Einnahmen aus Terrassennutzung weniger als 0,05 Prozent der kommunalen Haushaltseinnahmen ausmachen – die Streichung der Gebühren hätte also kaum spürbare finanzielle Folgen.
Der Vorschlag des Verbandes zielt auf eine unkomplizierte Änderung mit messbaren Effekten ab. Durch den Wegfall der Terrassengebühren könnten Innenstädte belebt werden, indem Außengastronomie für Betreiber erschwinglicher wird. Da einige Kommunen bereits auf die Erhebung verzichten, liegt es nun an den lokalen Entscheidungsträgern, die Forderung nach einer flächendeckenden Umsetzung aufzugreifen.






