07 April 2026, 06:33

US-Richter blockiert Klage gegen Colorados umstrittene Einwanderungspolitik

Papier mit dem Text "Eid für US-Richter" auf einem Tisch vor einer Wand.

US-Richter blockiert Klage gegen Colorados umstrittene Einwanderungspolitik

Ein Bundesrichter hat eine Klage des US-Justizministeriums gegen den Bundesstaat Colorado und die Stadt Denver wegen deren Einwanderungspolitik abgewiesen. In der Begründung hieß es, die Bundesregierung könne lokale Behörden nicht zwingen, bundesweite Einwanderungsgesetze durchzusetzen.

Die Entscheidung folgte auf einen Antrag der Verantwortlichen in Colorado und Denver, das Verfahren einzustellen. Sie argumentierten, dass lokale Ressourcen nicht für die Umsetzung bundesweiter Einwanderungsmaßnahmen eingesetzt werden sollten.

In der Klage warf das Justizministerium Colorado und Denver vor, gegen die Vorrangklausel der US-Verfassung zu verstoßen, indem sie sogenannte "Schutzzonen-Gesetze" erließen. Diese Regelungen begrenzen die Zusammenarbeit der örtlichen Strafverfolgungsbehörden mit der Einwanderungs- und Zollbehörde (Immigration and Customs Enforcement, ICE). Zwar gibt es keine einheitliche rechtliche Definition für solche "Schutzzonen-Politik", doch schränken sie in der Regel ein, inwieweit lokale Behörden die ICE bei der Festnahme oder Meldung von Personen zur Abschiebung unterstützen.

Die ICE bittet häufig um Unterstützung durch Landes- und Kommunalbehörden, insbesondere bei groß angelegten Abschiebungen. Üblicherweise fordert die Behörde Polizei und Sheriffs auf, sie über gesuchte Personen zu informieren und diese bis zum Eintreffen von Bundesbeamten festzuhalten. Der Richter urteilte jedoch, dass Colorado und Denver das Recht hätten, ihre eigenen Ressourcen nicht für die Durchsetzung bundesweiter Einwanderungsprogramme einzusetzen.

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Das Justizministerium hat in anderen Landesteilen ähnliche Klagen gegen Bundesstaaten oder Städte eingereicht, deren Politik die Zusammenarbeit mit der ICE einschränkt. In diesem Fall kam der Richter zu dem Schluss, dass die Bundesregierung lokale Behörden nicht "zwangsverpflichten" könne, Bundesrecht umzusetzen.

Denvers Bürgermeister Mike Johnston begrüßte das Urteil und betonte, lokale Mittel dürften nicht für die Durchsetzung bundesweiter Einwanderungspolitik abgezogen werden. Seine Äußerungen deckten sich mit der richterlichen Entscheidung und unterstrichen die Position, dass Bundesstaaten und Kommunen die Kontrolle über ihre eigenen polizeilichen Prioritäten behalten.

Mit der Abweisung der Klage können Colorado und Denver ihre aktuelle Einwanderungspolitik ohne bundesstaatliche Einmischung fortsetzen. Das Urteil schafft zudem einen Präzedenzfall für andere Gerichtsbarkeiten, die mit ähnlichen rechtlichen Herausforderungen wegen begrenzter Zusammenarbeit mit der ICE konfrontiert sind. Die Bundesbehörden müssen nun entscheiden, ob sie das Urteil anfechten oder ihre Herangehensweise an die Zusammenarbeit mit lokalen Regierungen in der Einwanderungsvollstreckung anpassen.

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