Windkraftanlage siegt über Drachenflieger: Gericht entscheidet im Hochsauerlandkreis
Hannah RichterParagliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Windkraftanlage siegt über Drachenflieger: Gericht entscheidet im Hochsauerlandkreis
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit gegen eine neue Windkraftanlage im Hochsauerlandkreis verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies den Eilantrag des Vereins ab und ebnete damit den Weg für den Bau in der Nähe ihres seit langem etablierten Startplatzes.
Der Verein, der seit 1998 einen aktiven Startplatz betreibt, argumentierte, dass die Anlage unzumutbare Einschränkungen und Sicherheitsrisiken mit sich bringen würde. Mit rund tausend Starts pro Jahr zählt das Gebiet zu den meistgenutzten der Region für Flugsportarten. Der geplante Windpark soll etwa 550 Meter vom Startpunkt entfernt stehen.
Das OVG urteilte, der Verein sei im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden. Zwar räumte das Gericht gewisse Einschränkungen für den Flugbetrieb ein, fand jedoch keine Belege dafür, dass das Projekt die Existenz des Vereins gefährden würde. Zudem wies es darauf hin, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h weitgehend unbeeinträchtigt möglich blieben.
Diese Entscheidung reiht sich in einen größeren Trend im Kreis ein: Zwischen 2021 und 2025 wurden im Hochsauerlandkreis acht weitere Windkraftanlagen genehmigt. Das aktuelle Urteil unterstreicht den Ausbau der Windenergie in der Region.
Mit der Abweisung der Klage des Vereins kann der Bau der Anlage nun voranschreiten. Zwar könnten sich Anpassungen im Flugbetrieb ergeben, doch das Urteil bestätigt, dass das Projekt keine existenzbedrohende Gefahr für den Standort darstellt. Die Entscheidung steht im Einklang mit dem anhaltenden Wachstum der Windkraft im gesamten Kreisgebiet.






