Windpark siegt gegen Drachenflieger: Gericht gibt grünes Licht für Bau in NRW
Hannah RichterDrachen- und Gleitschirmclub scheitert mit Eilantrag gegen neue Windräder - Windpark siegt gegen Drachenflieger: Gericht gibt grünes Licht für Bau in NRW
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen hat seinen juristischen Kampf gegen den Bau eines nahegelegenen Windparks verloren. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies den Eilantrag des Vereins ab und urteilte, dass das Projekt mit sechs Windkraftanlagen keine ernsthafte Gefahr für dessen Betrieb darstelle. Die Entscheidung ebnet den Weg für den Bau südlich von Meschede – trotz Bedenken der Piloten wegen möglicher Sicherheitsrisiken.
Der Verein, der fast 800 Mitglieder zählt und jährlich rund 1.000 Starts verzeichnet, hatte mit einem dringlichen Widerspruch versucht, die Genehmigung des Windparks zu blockieren. Die Piloten argumentierten, dass die Turbinen gefährliche Turbulenzen erzeugen und erhebliche Einschränkungen für ihre Flüge mit sich bringen würden.
Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass die Risiken überbewertet worden seien. Es verwies darauf, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten über 30 km/h ohnehin bereits untersagt seien, was die Wahrscheinlichkeit von turbulenzbedingten Zwischenfällen verringere. Bei geringeren Windstärken – unter 20 km/h – könnten die Aktivitäten weitgehend wie gewohnt fortgesetzt werden.
Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass der Verein im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei. Die Lage des Windparks in einer ausgewiesenen Energiezone, wie im Landesentwicklungsplan festgelegt, stütze die Entscheidung zusätzlich. Das Gericht gelangte zu der Auffassung, dass das Projekt die Zukunft des Vereins nicht gefährde und die Eignung des Standorts bereits in früheren Planungsphasen geklärt worden sei.
Mit der Abweisung der Klage kann der Windpark nun realisiert werden. Das Urteil bestätigt, dass bestehende Sicherheitsvorkehrungen und Planungsprozesse die Bedenken des Vereins ausreichend berücksichtigen. Die sechs Windkraftanlagen werden wie vorgesehen gebaut, vorbehaltlich der üblichen Genehmigungsverfahren.






