21 March 2026, 02:33

Winterchaos in Deutschland: Wer zahlt bei wetterbedingten Verspätungen der Pendler?

Plakat mit der Aufschrift "New Orleans Bedingungen: Diese hohen Standards zahlen sich aus", das eine Person auf einem Fahrrad und andere Bilder von Menschen zeigt.

Winterchaos in Deutschland: Wer zahlt bei wetterbedingten Verspätungen der Pendler?

Strenger Winterwetter führt in ganz Deutschland zu massiven Verspätungen bei Berufspendlern. Eiseskälte, Schnee und Glätte erschweren den Arbeitsweg und sorgen für häufiges Zuspätkommen. Nun stellt sich für Arbeitgeber die Frage, wie sie mit der Bezahlung umgehen sollen, wenn Mitarbeiter aufgrund unverschuldeter Wetterbedingungen zu spät kommen.

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) in den Paragrafen 275 und 326 dürfen Arbeitgeber Lohn für ausgefallene Arbeitszeit kürzen, wenn externe Umstände die Arbeitsleistung verhindern. Kommen Beschäftigte wegen extremer Wetterverhältnisse wiederholt zu spät, können Unternehmen die fehlenden Stunden als unbezahlt verbuchen oder den Lohn entsprechend mindern. Anders verhält es sich jedoch, wenn der Betrieb selbst wegen der Wetterlage komplett schließen muss: In diesem Fall erhalten die Mitarbeiter ihren vollen Lohn – das Betriebsrisiko trägt dann allein der Arbeitgeber.

Arbeitnehmern wird geraten, sich vorab über die Wetterlage zu informieren und den Arbeitgeber frühzeitig über mögliche Verspätungen zu benachrichtigen. Ohne Vorwarnung können häufige Verspätungen sonst zu abmahnungsrelevanten Vorfällen führen. Zwar gibt es keine offiziellen Statistiken über durchschnittliche Verspätungen bei extremen Winterbedingungen, doch frühere Wetterextreme – wie die Stürme 2021 – zeigten bereits erhöhte Fehlzeiten und massive Verkehrsbehinderungen.

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Die Regelungen erfordern einen Spagat zwischen Arbeitnehmerrechten und betrieblichen Notwendigkeiten: Beschäftigte müssen wetterbedingte Verzögerungen einkalkulieren, doch Unternehmen dürfen sie nicht für Ausfälle bestrafen, wenn der gesamte Betrieb stillsteht.

Die aktuelle Kältewelle macht die Spannung zwischen Arbeitnehmeransprüchen und Arbeitgeberpflichten besonders deutlich. Während Mitarbeiter bei häufigem Zuspätkommen Lohnabzüge riskieren, müssen Unternehmen die Gehälter weiterzahlen, wenn sie wegen des Wetters schließen. Klare Kommunikation und vorausschauende Planung bleiben entscheidend, um Konflikte in extremen Winterlagen zu vermeiden.

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