Zwei Schleuser in Frankreich zu Haft und Einreiseverboten verurteilt
Zwei Männer sind in Frankreich wegen ihrer Beteiligung an Schleuserkriminalität zu Haftstrafen verurteilt worden. Die Verurteilungen erfolgen im Rahmen einer verschärften Vorgehensweise gegen illegale Grenzübertritte, die nach der Einführung einer neuen Richtlinie im vergangenen Jahr eingeleitet wurde. Beide erhielten Gefängnisstrafen sowie langjährige Einreiseverbote.
Am 3. März hatte die französische Polizei auf dem Aa-Kanal bei Gravelines ein Schlauchboot abgefangen. Der 18-jährige Iraner Aram M. wurde dabei erwischt, wie er das Boot in Richtung Ärmelkanal steuerte. Später wurde er wegen Beihilfe zur illegalen Einreise und zum illegalen Aufenthalt in Frankreich schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn zu 18 Monaten Haft und verhängte ein fünfjähriges Einreiseverbot, das nach seiner Entlassung in Kraft tritt.
Auch der 19-jährige Afghane Ahmed D. musste sich wegen seiner Verstrickung in Schleusertätigkeiten vor Gericht verantworten. Er erhielt eine sechsmonatige Haftstrafe, zusätzlich zu einer früheren Verurteilung wegen desselben Delikts im Juni 2024. Sein bestehendes Einreiseverbot für Frankreich wurde auf zehn Jahre verlängert.
Die Festnahmen erfolgten nach einer Vereinbarung Frankreichs zu neuen Maßnahmen auf einem Gipfel in London im Juli vergangenen Jahres. Die Richtlinie ermöglicht es den Behörden, mutmaßliche Schleuser direkt auf dem Wasser festzusetzen. Seit der Umsetzung im Dezember gibt es jedoch Kritik an der geringen Zahl weiterer Anklagen. Alp Mehmet, Vorsitzender der britischen Organisation Migration Watch UK, verurteilte die zögerliche Durchsetzung der Maßnahmen.
Die beiden Männer müssen ihre Strafen zunächst verbüßen, bevor sie mit langfristigen Einreiseverboten rechnen müssen. Aram M. erhält ein fünfjähriges Verbot, während Ahmed D. für ein Jahrzehnt von der Einreise ausgeschlossen wird. Die Fälle stellen die ersten größeren Verurteilungen im Rahmen der aktualisierten Strategie zur maritimen Abfangung dar.