Ampel beschneidet Klagerechte von Umweltschützern für Großprojekte

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Ein schwarzes Auto fährt auf einer Brücke über Wasser, mit Bäumen, Laternenmasten und einem bewölkten Himmel im Hintergrund und einem Wasserzeichen im rechten unteren Eck.

Infrastrukturprojekte: Koalition will Klagebefugnisse von Umweltverbänden einschränken - Ampel beschneidet Klagerechte von Umweltschützern für Großprojekte

Großprojekte: Ampel will Klagerechte von Umweltschützern einschränken

Großprojekte: Ampel will Klagerechte von Umweltschützern einschränken

Großprojekte: Ampel will Klagerechte von Umweltschützern einschränken

  1. Dezember 2025, 07:57 Uhr

Die Bundesregierung treibt ihre Pläne voran, große Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen. Ein neues Gesetz, das in der nächsten Kabinettssitzung eingebracht werden soll, stuft bestimmte Projekte als "im überwiegenden öffentlichen Interesse" ein. Damit sollen Verzögerungen durch Klagen und Umweltprüfungen verringert werden.

Die geplanten Änderungen schränken zudem die Möglichkeiten von Umweltverbänden ein, Bauvorhaben zu blockieren – es sei denn, sie erfüllen strenge Beteiligungsauflagen.

Laut dem Entwurf des "Infrastruktur-Zukunftsgesetzes" sollen Schlüsselprojekte im Verkehrssektor künftig weniger rechtliche Hürden überwinden müssen. Dazu zählen der Ausbau von Schienenstrecken, der Neubau von Autobahnen, Brückensanierungen und die Beseitigung von Engpässen auf Bundesstraßen. Vorhaben unter 60 Kilometern Länge – etwa die Elektrifizierung von Bahnstrecken – sollen künftig ohne vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung auskommen.

Auch Klagemöglichkeiten werden eingeschränkt: Nur wer sich bereits im Verwaltungsverfahren beteiligt hat, darf später vor Gericht Einspruch einlegen. Zudem sollen automatische einstweilige Verfügungen, die Projekte während Berufungsverfahren aktuell stoppen, abgeschafft werden. Stattdessen werden Schlichtungsverfahren eingeführt, um Konflikte schneller beizulegen.

Umweltverbände bleiben zwar als Klageberechtigte erhalten – allerdings nur, wenn sie nach Naturschutzrecht offiziell anerkannt sind. Ihre Mitwirkung beschränkt sich auf Fälle mit erheblichen ökologischen Auswirkungen, etwa beim Klima- oder Artenschutz. Die finale Fassung des Gesetzes wird bis zum 28. Februar 2026 erwartet.

Um Tempo und Umweltschutz in Einklang zu bringen, führt die Regierung standardisierte Artenschutzmaßnahmen ein. Diese sind bereits bei Bahnprojekten üblich und sollen nun auch in der Straßen- und Wasserwegsplanung gelten.

Die Neuregelungen ermöglichen schnellere Genehmigungen für große Verkehrsprojekte, während die Möglichkeiten für rechtliche Einwände eingegrenzt werden. Umweltverbände behalten zwar Einfluss, müssen aber strengere Voraussetzungen erfüllen, um gegen Vorhaben vorzugehen. Die Regierung betont, dass die neuen Regeln Umweltstandards wahren, gleichzeitig aber unnötige Verzögerungen abbauen sollen.