Bayerns Gesundheitsministerin fordert Nachbesserungen beim Krankenhausreformgesetz

Bayerns Gesundheitsministerin fordert Nachbesserungen beim Krankenhausreformgesetz
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach fordert dringende Nachbesserungen beim Krankenhausreformgesetz. Vor der heutigen Sitzung des Bundesrats in Berlin kritisierte sie, dass die aktuellen Regelungen den Kliniken zu wenig Zeit ließen, um die neuen Vorgaben umzusetzen. Ihre Vorschläge zielen darauf ab, den Druck auf die Gesundheitseinrichtungen zu verringern und den Ländern mehr Spielraum bei der Planung zu geben.
Kernforderung Gerlachs ist eine Verlängerung der Übergangsphase für Krankenhäuser, die sich um Leistungsgruppen bewerben. Den Stichtag will sie auf den 30. November 2025 verschieben, damit der Bayerische Medizinische Dienst die Qualitätskriterien bis zum 31. Dezember 2025 prüfen kann. Begründung: Das bundesweite Grouper-System, das die Klinikleistungen klassifiziert, steht erst ab Januar 2025 bereit – die Einrichtungen hätten somit nicht rechtzeitig die notwendigen Daten für eine fristgerechte Antragstellung.
Bayern setzt sich zudem für klarere Definitionen von Krankenhausstandorten sowie Anpassungen bei den Leistungsstufen ein, insbesondere in der Geburtshilfe. Gerlach betonte, dass diese Änderungen den Kliniken mehr Planungssicherheit geben und die Unsicherheit bei regionalen Trägern verringern würden.
In der heutigen Debatte wird sie den Bundesrat auffordern, diese Änderungen im Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) zu verankern. Ihr Ziel ist ein zügiger Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, um die monatelange Unsicherheit für Planer und Betreiber zu beenden.
Bei einer Zustimmung würde das überarbeitete Gesetz den Häusern zusätzliche Monate zur Vorbereitung einräumen. Bayerns Vorschläge konzentrieren sich auf praktikable Anpassungen – von verlängerten Fristen bis hin zu präziseren Leistungskategorien. Das Ergebnis der heutigen Sitzung wird zeigen, ob diese Änderungen vorankommen.

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