Berliner Apotheker kämpft gegen Bußgeld wegen angeblich verpasster Notdienst-Anrufe

Admin User
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Mehrere Personen sitzen an einem Tisch mit einem Telefon, einer Einweg-Wasserflasche und Kabeln. Eine Person spricht am Telefon.

Berliner Apotheker kämpft gegen Bußgeld wegen angeblich verpasster Notdienst-Anrufe

Ein Berliner Apotheker muss ein Bußgeld in Höhe von 528,50 Euro zahlen – vorgeworfen wird ihm, während eines Notdiensts nicht einsatzbereit gewesen zu sein. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) wirft dem Apotheker vor, den Bereitschaftsdienst nicht in vollem Umfang sichergestellt zu haben, was dieser bestreitet.

Der Apotheker betont, er habe Kunden betreut und daher wiederholte Anrufe des LAGeSo nicht beantworten können, mit denen seine Anwesenheit überprüft werden sollte. Die Behörde hatte ihn dabei über einen Zeitraum von fast drei Stunden mitten in der Nacht angerufen, statt persönlich vor Ort zu kontrollieren. Der Apotheker vermutet, dass diese strenge Überwachung auf einen früheren Antrag auf Befreiung nach einem Wasserschaden zurückzuführen ist. Er wünscht sich einen offenen Dialog mit dem LAGeSo, empfindet die Behörde jedoch als wenig lösungsorientiert. Zur Begründung des Bußgelds führt das LAGeSo an, der Apotheker habe sieben Kontrollanrufe in der Nacht nicht entgegengenommen. Der Apotheker hat Widerspruch eingelegt mit der Begründung, dass derart häufige Überprüfungen die eigentliche Patientenversorgung während der Nachtschichten beeinträchtigten. Ein zentraler Zeuge in dem umstrittenen Ordnungswidrigkeitsverfahren ist ein vom LAGeSo beauftragter Kontrolleur, der einen nächtlichen Überprüfungsanruf tätigte.

Der Apotheker wehrt sich gegen das Bußgeld in Höhe von 528,50 Euro wegen angeblich nicht gewährleisteter Einsatzbereitschaft während des Notdiensts. Streitpunkt ist die Methode des LAGeSo zur Überprüfung seiner Anwesenheit sowie seine Aussage, er habe sich um Kunden gekümmert. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen; der Apotheker sucht weiterhin das Gespräch und eine Lösung.