16 March 2026, 16:41

Berliner Gericht erlaubt Massagen an Sonn- und Feiertagen trotz Arbeitszeitregeln

Eine Gruppe von Menschen, die Yoga in einem Fitnessstudio machen, steht auf dem Boden mit Hanteln umgeben von Fitnessgeräten, einem Fernseher, einem Spiegel und Deckenleuchten, mit einem Logo und Text auf der linken Seite.

Wellness-Massagen an Sonn- und Feiertagen: Unternehmen setzt sich vor Gericht gegen Behörde durch - Berliner Gericht erlaubt Massagen an Sonn- und Feiertagen trotz Arbeitszeitregeln

Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass Massagetherapeuten auch sonntags und an Feiertagen arbeiten dürfen. Das Urteil folgt auf einen Streit zwischen einem Wellnessunternehmen und dem Berliner Landesamt für Arbeitsschutz. Damit wurde das vorherige Verbot der Behörde für solche Einsätze aufgehoben.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob nicht-ärztliche Massagestudios als Freizeiteinrichtungen einzustufen sind. Das Gericht gab dem Unternehmen recht und ordnete dessen Dienstleistungen den Ausnahmen des Arbeitszeitgesetzes zu. Diese Einordnung ermöglicht es Betrieben wie Massagestudios, außerhalb der regulären Arbeitszeiten zu öffnen.

Das Berliner Landesamt für Arbeitsschutz hatte dem Unternehmen zuvor untersagt, Mitarbeiter für Wellnessmassagen an Sonn- und Feiertagen einzuteilen. Doch das Gericht stattete dem Eilantrag des Unternehmens statt und setzte die Beschränkung vorläufig außer Kraft. Das Unternehmen betreibt mehrere Massagestudios in der Hauptstadt, die genaue Anzahl wurde jedoch nicht genannt.

Gegen das Urteil ist noch eine Berufung möglich. Die Entscheidung widerspricht der ursprünglichen Haltung der Behörde, die argumentiert hatte, solche Arbeitszeiten verstießen gegen die Arbeitsvorschriften.

Mit dem Richterspruch dürfen angestellte Massagetherapeuten nun sonntags und an Feiertagen im Rahmen der Ausnahmen des Arbeitszeitgesetzes arbeiten. Das Urteil hat direkte Auswirkungen auf den Betrieb des Unternehmens und könnte Präzedenzfall für ähnliche Betriebe werden. Eine endgültige Klärung hängt jedoch von möglichen weiteren Rechtsmitteln ab.

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