18 March 2026, 16:34

Betrügerische E-Mails fordern Markeninhaber mit falschen EU-Gebühren heraus

Rotes und goldenes Patentzertifikat mit goldenem Siegel, auf Papier gedruckt mit Text und Logo.

Betrügerische E-Mails fordern Markeninhaber mit falschen EU-Gebühren heraus

Betrügerische E-Mails zielen auf Markeninhaber in ganz Europa ab – falsche Zahlungsaufforderungen im Umlauf

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Eine verdächtige E-Mail wendet sich derzeit an Markeninhaber in Europa und fordert unter falschen Vorwänden die Zahlung von Gebühren. Die Nachricht gibt vor, vom Präsidenten des Österreichischen Patentamts zu stammen, nutzt jedoch eine inoffizielle Domain und wirft sofort Fragen auf. Empfänger werden dringend aufgefordert, die Absenderangaben zu prüfen, bevor sie irgendwelche Schritte einleiten.

In der E-Mail werden Unternehmen angewiesen, eine Gebühr in Höhe von 1.260 Euro per SEPA-Überweisung auf ein ausländisches Konto mit einer polnischen IBAN zu überweisen. Falsch behauptet wird darin, nationale Marken müssten bis zum 11. Februar 2026 in einer EU-Datenbank registriert werden, andernfalls drohe der Verlust bestehender Rechte. Zudem wird auf Artikel 118 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie auf die Empfehlung der Kommission (EU) 2024/915 verwiesen – doch eine solche verpflichtende Registrierung gibt es nicht.

Die Absenderadresse, die auf "minister.com" endet, entspricht keiner offiziellen Regierungs- oder EU-Domain. Zudem heißt es in der Mail, eine Antwort sei nicht möglich, was Empfängern die Überprüfung der Seriosität unmöglich macht. Darüber hinaus wird fälschlicherweise behauptet, die Vereinten Nationen würden Gebühren für Marken- oder Patentanmeldungen erheben – was von keiner offiziellen Stelle praktiziert wird.

Echte Markenregistrierungen in der EU werden ausschließlich über das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) abgewickelt. Der reguläre Prozess umfasst eine Online-Bewerbung, eine Prüfung, die Veröffentlichung sowie eine dreimonatige Einspruchsfrist und dauert in der Regel vier bis sechs Monate. Offizielle Stellen fordern niemals per E-Mail Zahlungen an, setzen keine ultrakurzen Fristen oder drohen mit dem Verlust von Rechten.

Die in der E-Mail erhobenen Forderungen sind durchweg betrügerisch. Keine seriöse Behörde verschickt Zahlungsaufforderungen auf diesem Weg oder zwingt zu Registrierungen über inoffizielle Kanäle. Unternehmen, die solche Nachrichten erhalten, sollten sie melden und auf keinen Fall Überweisungen tätigen.

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