04 April 2026, 22:01

Bundeskabinett beschließt umstrittene Digitalreformen mit EU-Lücken und Kritik von Bitkom

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Bundeskabinett beschließt umstrittene Digitalreformen mit EU-Lücken und Kritik von Bitkom

Bundeskabinett billigt zwei zentrale Digitalreformen – Kritik an Umsetzungslücken und EU-Abweichungen

Am 16. Dezember 2020 hat das deutsche Bundeskabinett zwei zentrale Reformvorhaben der Digitalpolitik verabschiedet: das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) und eine überarbeitete Fassung des IT-Sicherheitsgesetzes. Beide Gesetze zielen darauf ab, die Infrastruktur- und Cybersicherheitsvorschriften zu modernisieren, stehen jedoch in der Kritik, weil sie Rechtsunsicherheit schaffen und hinter den EU-Vorgaben zurückbleiben.

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Die Änderungen sind Teil der Bemühungen, den EU-Kodex für elektronische Kommunikation umzusetzen, den Deutschland bis Dezember 2020 in nationales Recht überführen musste. Das TKMoG soll den Ausbau von Gigabit- und 5G-Netzen beschleunigen, indem es Wegerechte vereinfacht. Gleichzeitig führt es jedoch eine neue Planungsebene auf Landesebene ein, die nach Ansicht von Kritikern den Wettbewerb eher bremst als fördert. Achim Berg, Präsident des Digitalverbands Bitkom, warnte, dass betroffene Unternehmen durch das Verfahren verunsichert seien und keine klare Perspektive für ihre künftigen Geschäfte hätten.

Parallel dazu erweitert das überarbeitete IT-Sicherheitsgesetz die Befugnisse und die Finanzierung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Doch auch hier sieht Berg Schwachstellen: Das Gesetz sei zu weit gefasst und enthalte keine klaren Definitionen für kritische Infrastrukturkomponenten. Die vagen Formulierungen zu Cybersicherheitsanforderungen werfen zudem Fragen nach der praktischen Umsetzbarkeit auf.

Deutschland geht bei der Umsetzung des EU-Kodex für elektronische Kommunikation einen anderen Weg als viele andere Mitgliedstaaten. Während Länder wie Ungarn die Richtlinie nutzten, um Regelungen zu Nulltarif-Internetverträgen zu reformieren, hat Deutschland sie in das Telekommunikationsgesetz integriert – inklusive Bestimmungen zur rechtmäßigen Überwachung. Dennoch riskiert der deutsche Ansatz im TKMoG, EU-weite Verbraucherschutzstandards zu untergraben, wie Branchenbeobachter monieren.

Die anstehenden Cybersicherheits-Updates im Rahmen der NIS2-Richtlinie, die ab Dezember 2025 in Kraft treten soll, werden die Vorschriften für kritische Infrastrukturen weiter ausbauen. Ohne detaillierte Vergleiche bleibt jedoch unklar, wie sich der deutsche Weg von dem anderer EU-Staaten unterscheidet – etwa beim Breitbandausbau oder der 5G-Regulierung.

Gemischte Bilanz der Reformen Die beschlossenen Gesetze bringen ambivalente Ergebnisse: Während das TKMoG den Netzausbau vorantreiben soll, schafft es gleichzeitig neue bürokratische Hürden. Das IT-Sicherheitsgesetz stärkt zwar das BSI, lässt jedoch zentrale Begriffe undicht definiert. Beide Reformen gehen nun in die nächste Phase – begleitet von anhaltenden Debatten über ihre Wirksamkeit und EU-Konformität.

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