18 March 2026, 00:40

Bundesregierung setzt Apothekenreform gegen Kritik des Bundesrates durch

Ein Plakat mit Text über Preisunterschiede von Arzneimitteln im Jahr 2022, mit ein paar Flaschen und einer Spritze unten.

Bundesregierung setzt Apothekenreform gegen Kritik des Bundesrates durch

Die Bundesregierung hat die meisten Änderungsvorschläge des Bundesrates zur Apothekenreform abgelehnt. Kritiker bemängeln, dass der Gesetzentwurf zusätzliche Bürokratie schaffen und den Zugang der Patienten zu medizinischer Versorgung erschweren könnte. Gesundheitsminister der Länder, darunter NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, äußerten Bedenken gegen zentrale Regelungen des Vorhabens.

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Der Bundesrat warnte, dass die geplante Pflicht zur ärztlichen Genehmigung neuer pharmazeutischer Dienstleistungen die Versorgung von Versicherten verzögern würde. Die Bundesregierung besteht jedoch darauf, dass Ärzte die letzte Entscheidungsgewalt über Medikationen behalten müssen – selbst bei der Bewertung des Bedarfs an pharmazeutischer Unterstützung.

Zudem verschiebt die Regierung die geplante Erhöhung der Festbetragsabgabe für Apotheken auf 9,50 Euro und begründet dies mit der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Regierung argumentiert, dass die aktuellen Haushaltszwänge eine Anhebung derzeit unmöglich machten.

Ein weiterer Streitpunkt ist der vorgeschlagene "Verhandlungsmechanismus" für Apotheker. Laumann kritisierte diesen als unverbindlich, während die Bundesregierung betont, ihre bestehende Vorlage garantiere bereits eine faire Vergütung. Abgelehnt wurden auch Forderungen nach einem Basiskostenzuschlag mit der Begründung, dieser würde die Abrechnung unnötig verkomplizieren und zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen.

Um die Versorgungsengpässe in ländlichen Regionen zu mildern, treibt die Regierung Pläne voran, die Regeln für Filialapotheken zu lockern. Zudem verteidigt sie die vorübergehenden Vertretungsregelungen für Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) und verweist auf anhaltenden Personalmangel in abgelegenen Gebieten. Trotz Widerstands beharrt die Regierung darauf, dass ihr Ansatz die flächendeckende Arzneimittelversorgung sichere – auch durch den Versandhandel.

Trotz der Einwände des Bundesrates und der Länder-Gesundheitsminister wird die Reform nun mit nur geringfügigen Änderungen umgesetzt. Apotheker müssen sich auf angepasste Vergütungsregeln einstellen, während in ländlichen Regionen vermehrt Filialapotheken entstehen könnten, um den Medikamentenzugang zu verbessern. Aufgrund der Haushaltslage bleibt die Erhöhung der Festbetragsabgabe vorerst ausgesetzt.

AKTUALISIERUNG — 01.03.2026 08:20

Bundestag diskutiert über Pharmareform

Der Bundestag hat die parlamentarische Debatte über das Pharmareformgesetz eingeleitet. Am 27. Februar 2026 fand die erste Lesung des ApoVWG-Gesetzes statt und wurde an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Die Diskussionen drehten sich um:

  • Vorschläge zur Erleichterung der Gründung von Filialapotheken in ländlichen Gebieten.
  • einen Antrag der Linken zur Stärkung von Ortsapotheken.
  • den Fokus auf die Verbesserung der wirtschaftlichen Bedingungen für inhabergeführte Apotheken.
AKTUALISIERUNG

Bundestag treibt Pharmareform voran: Fokus auf ländliche Regionen und Filialerleichterungen

Der Bundestag hat das Pharmareformgesetz in die nächste Runde gebracht und dabei den Schwerpunkt auf die Unterstützung ländlicher Regionen und eine vereinfachte Filialregulierung gelegt. Wichtige Entwicklungen sind:

  • Am Freitag, 27. Februar 2026 fand die erste Lesung des ApoVWG-Gesetzes statt, das verbesserte wirtschaftliche Bedingungen für kleine und ländliche Apotheken zum Ziel hat.
  • Vorgeschlagene Regeln erleichtern die Eröffnung von Filialapotheken in entlegenen Gebieten mit begrenzter Arzneimittelversorgung, um Personalknappheit zu bekämpfen.
  • Duale Führung für Filialapotheken ist erlaubt, wodurch zwei Personen die Geschäftsleitung übernehmen können, wobei klare Verantwortlichkeiten bestehen.